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Friedrich Reyher
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- Friedrich-Karl-Str. 4 68165 Mannheim
Fachgebiet
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Informationen über den Spezialisten
Durch die KANZLEI REYHER erfolgt eine umfassende und effektive Beratung im internationalen Erbrecht sowie im Immobilienrecht mit Schwerpunkt der Länder Spanien, Italien, Frankreich und Malta.
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen mit Erbfällen und Immobilien in den vorgenannten Ländern zusammenhängenden Fragen und haben in der Beratung mit diesen Fällen eine langjährige Erfahrung und eine entsprechende Spezialisierung.
Im Falle des Ablebens eines deutschen Erblassers mit Immobilienbesitz in den vorgenannten Ländern übernehmen wir für dessen Erben die Nachlassabwicklung in diesen Ländern bis zur Eintragung der Erben in den dortigen Grundbüchern und Registern einschließlich der dortigen Besteuerung dieser Erbfälle, gegebenenfalls insofern dann auch entsprechende Maßnahmen in Deutschland.
Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist somit das spanische, italienische, französische und maltesische ERB- UND IMMOBILIENRECHT, gegebenenfalls auch die Anwendung deutschen Erbrechts in diesen Ländern entsprechend der europarechtlichen gesetzlichen Regelungen.
Wir übernehmen auch die Vermarktung der ererbten Immobilien in Zusammenarbeit mit kompetenten Maklern, nach der erfolgten Eintragung der Erben in den Grundbüchern und Registern in Spanien, Italien, Frankreich und Malta.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und gegebenenfalls auch Vertretung im Rahmen eines rechtssicheren Erwerbes von Immobilien in diesen Ländern.
Herr Friedrich Reyher ist sowohl als Rechtsanwalt in Deutschland als auch als Abogado (spanischer Rechtsanwalt) in Spanien zugelassen, nachdem er im spanischen Justizministerium die Anerkennungsprüfung als spanischer Rechtsanwalt (Abogado) abgelegt hatte. Er ist außerdem öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Urkundenübersetzer und Verhandlungsdolmetscher für die spanische, italienische, französische und englische Sprache.
Eine wachsende Globalisierung auch von Rechtsbeziehungen erfordert außer einem hohen Niveau an Sprachkenntnissen das Verständnis nicht nur für das deutsche Recht, sondern auch für das Recht im internationalen Rahmen – in Bezug auf die Länder Spanien, Italien, Frankreich und Malta.
Die Kenntnisse der Besonderheiten dieser Länder ist dabei genauso wichtig wie die Kenntnisse von deren Rechten auf diesem Sektor. Enger persönlicher Kontakt zu unseren Mandanten und die Fähigkeit, sich in deren Lage zu versetzen, sind dabei ausschlaggebend für das effektive Erreichen der angestrebten Ziele.
Wir freuen uns, Ihnen für die nachfolgenden Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit im spanischen, italienischen, französischen und maltesischen ERB- UND IMMOBILIENRECHT eine kompetente, effiziente und zeitnahe Lösung der jeweiligen Rechtsangelegenheit zu finden:
- Der rechtssichere Kauf einer Immobilie (insbesondere Vertragsgestaltung, Prüfung des entsprechenden Grundbuchs, des Katasters und der baurechtlichen Situation der Immobilie sowie die Abwicklung des Immobilienkaufs).
- eine entsprechende Besteuerung einer Immobilie;
- der rechtssichere Verkauf einer Immobilie (insbesondere Verkaufsstrategie, Vertragsgestaltung, Beauftragung von ensprechend kompetenen Immobiliemaklern sowie die Abwicklung des Immobilienverkaufs);
- Erben und Vererben von Immobilien in Spanien, Italien, Frankreich und Malta und die internationale Nachlassabwicklung;
- fachliche Unterstützung von Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern bei der Fallabwicklung in Bezug der Länder Spanien, Italien, Frankreich und Malta.
Zur Person Herr Rechtsanwalt und Abogado Friedrich Reyher:
- Mitbegründer der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung e.V.
- Mitglied der Deutsch-Lateinamerikanischen Juristenvereinigung e.V.
- Gründer der Deutsch-Spanischen Gesellschaft Rhein-Neckar e.V.
- Auszeichnungen und weitere frühere Tätigkeiten:
- 1996 Verleihung des Offizierskreuzes des Ordens für zivile Verdienste durch seine Majestät König Juan Carlos I. von Spanien
- 1999 Verleihung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr in Gold durch den Bundesminister für Verteidigung.
- Ableistung des Wehrdienstes bei der Bundeswehr (Gebirgsjäger), Wehrübungen als Oberstleutnant der Reserve in der Funktion als leitender Verbindungsstabsoffizier zu alliierten Streitkräften: Italien, Frankreich, USA und Kanada.
f.reyher@kanzlei-reyher.de
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Was ist der Unterschied zwischen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung? 1 Antwort
1 AntwortWas bedeutet eine fristlose Kündigung und wann darf sie ausgesprochen werden?
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