Der Gesetzgeber hat eine Regelung erlassen, welche Kündigungen wegen Zahlungsschwierigkeiten des Mieters ausschließen kann. Diese vertragliche Vergünstigung ist allerdings entgegen der Verlautbarungen in den Medien für den Mieter an enge Voraussetzungen geknüpft, welche der Vermieter wiederum mit eigenen Bedürfnissen abwehren kann.
Es gibt keinen generellen Erlass von Mietzahlungen!
Es gibt kein generelles Recht, Mieten nicht zu zahlen!
Vorschnelle Entscheidungen - egal ob von Mieter oder Vermieter - könnten eine langjährige Vertragsbeziehung, Unternehmen oder Wertanlagen unnötig zerstören.
Sofern Sie als Vermieter oder Mieter durch die aktuelle Lage mit dem Problem des Mietausfalls konfrontiert werden, nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Suchen Sie einen Rechtsanwalt, der von allem ein wenig macht oder einen Fachanwalt, der sich seit über 25 Jahren auf wenige Rechtsgebiete spezialisiert hat?
Wir bearbeiten ausschließlich Mandate aus unserem Fachgebiet: Rechtsfragen rund um Grundstück und Immobilie! Sonst nichts!
Durch die Verknüpfung verschiedener Teilgebiete wie zum Beispiel Bauträgerrecht und Wohnungseigentumsrecht oder Mietrecht und Erbrecht können wir Rechtsprobleme erkennen und lösen, die dem Allgemeinanwalt regelmäßig nicht gegenwärtig sind.
Wir verfügen neben unserer Zulassung als Rechtsanwälte zudem über folgende Fachanwaltschaften:
Erbrecht (Schwerpunkt: bebaute und unbebaute Immobilien)
Herr Fachanwalt Volker Engelhardt ist zudem Diplom-Mediator (FH).
Frau Fachanwältin Isabel Engelhardt ist als master of engineering (Grundstücksbewertung) zudem Spezialistin für Wertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pacht.
Wir legen großen Wert auf eine gründliche Erfassung Ihrer Interessen und Ziele, daher bieten wir Ihnen in dem Großraum Rhein-Main-Neckar in unseren Standorten in Frankfurt am Main, Mannheim, Karlsruhe und Neustadt an der Weinstraße die Möglichkeit zum persönlichen Gespräch in unseren Kanzleien. Bei Bedarf und bei gewerblichen Mandanten kommen wir nach Absprache aber auch gern zu Ihnen!
Ihre Ziele stehen für uns im Vordergrund, daher nehmen wir uns die Zeit, um diese Ziele zu benennen und zu erreichen!
Rechtsgebiete
Welche Rechtsgebiete bearbeiten wir?
Gewerberaummietrecht
Wohnraummietrecht
Dienstwohnraummietrecht
Pachtrecht, insb. Gastronomie- und Hotelpachtrecht
Grundstücksrecht (Immobilienrecht) inkl. due diligence
Öffentliches Baurecht (Verwaltungsrecht)
Privates Baurecht (Werkvertragsrecht)
Bauträgerrecht
Architektenrecht
Wohnungseigentumsrecht
Erbrecht
Maklerrecht
Umweltrecht
Wasserrecht
Berufungsrecht in den o.g. Rechtsgebieten
Wohnraummietrecht
Ihr Mieter zahlt die Miete verspätet oder gar nicht? Ihr Vermieter behält lange nach Beendigung der Mietzeit immer noch die Kaution ein? Sie haben eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten und zweifeln an deren Berechtigung? Die Mietsache hat Mängel, schimmelt, wird nicht warm oder es gibt kein Wasser und der Vermieter kümmert sich nicht darum? Der Nachbar lärmt?
Wir vertreten die rechtlichen Interessen von Vermietern und Mietern bei Mietforderungen, Kündigung, Eigenbedarf, Mängeln der Wohnung wie auch die Durchführung der Räumungsklage und Räumung.
Wohnungseigentumsrecht
In Wohnungseigentümergemeinschaften entbrennt Streit häufig über die Wirksamkeit von Beschlüssen oder bei Baumaßnahmen. Wir vertreten Wohnungseigentümer in allen Aspekten des Wohnungseigentumsrechts, z.B. bei der Durchführung von Beschlussanfechtungen oder der Abwehr von Beschlussanfechtungen, bei der Wahl oder Abwahl von Verwaltern oder Änderungen der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auch in der Entziehung von Wohnungseigentum nach schweren Pflichtverletzungen eines Wohnungseigentümers.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Sie benötigen anwaltliche Hilfe beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie bzw. eines Grundstückes?
Haben Sie Fragen rund um Grundbuch, Grundschuld, Erbbaurecht, Nießbrauch und Dienstbarkeiten?
Oder möchten Sie Ihren Immobilienkaufvertrag auf etwaige Mängel prüfen lassen? Wir übernehmen die Prüfung schnell und gründlich gegen eine pauschale Vergütung.
Wertgutachten über bebaute und unbebaute Immobilien
Frau Fachanwältin Isabel Engelhardt ist Spezialistin für Wertgutachten über Immobilien. Sie prüft bereits erstellte Gutachten auf die Richtigkeit der Vorgehensweise des Sachverständigen und dessen Ergebnis oder erstellt für Sie ein nachhaltiges Gutachten nach den gesetzlichen Vorschriften, z. B. zur Vorlage bei dem Finanzamt oder bei Gericht in einem Rechtsstreit wegen Erbschaft oder Scheidung.
Erbrecht
Sie suchen nach fachkundiger Beratung rund um Ihren Nachlass und Ihre letztwillige Verfügung? Als Fachanwältin für Erbrecht ist Frau Fachanwältin Isabel Engelhardt Ihre optimale Ansprechpartnerin für die Gestaltung eines wirksamen Testaments oder Erbvertrags. Sie vertritt die Rechte und Interessen unserer Mandanten über den Erbfall hinaus. Sie prüft Ihre Pflichtteilsansprüche, vertritt Sie im Erbscheinsverfahren, nimmt Auslegung und Vollstreckung von Testamenten oder hilft Ihnen, Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft zielführend zu lösen.
Verwaltungsrecht
Rechtsangelegenheiten mit Bezug zur öffentlichen Verwaltung werden im Verwaltungsrecht geregelt. Sie können sich auf Fachanwältin Isabel Engelhardt als Ihre Interessenvertreterin vom Verwaltungsverfahren bis hin zur Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten verlassen. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit sind Themen wie Baugenehmigungen oder das Kommunalrecht, insb. Kommunalabgaben nach öffentlichen Baumaßnahmen.
Frau Fachanwältin vertritt auch Bürgerinitiativen oder Interessenvereinigungen.
Baurecht & Architektenrecht
Wir vertreten Bauunternehmen, Bauträger, Architekten, Ingenieure und Auftraggeber (Bauherren) in allen Aspekten des privaten Baurechts
Herr Fachanwalt Volker Engelhardt ist zudem Schiedsrichter für Bausachen nach der SOBau und als Mediator in Baustreitigkeiten tätig.
zur Durchsetzung Ihrer Interessen.
Berufungsrecht
In unseren Rechtsgebieten führen wir für Sie Berufungsverfahren. Dies ist ein Schwerpunkt unserer gerichtlichen Tätigkeit! Vertrauen Sie unserer Erfahrung aus 25 Jahren Prozesstätigkeit!
Nehmen Sie möglichst unmittelbar nach der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils Kontakt mit uns auf, um weder Zeit noch Kosten zu verlieren!
Wir sind bundesweit an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten bzw. im Verwaltungsrecht bei den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen auftretungsberechtigt („zugelassen“).
Gern erstatten wir auch Gutachten als Zweitmeinung in bereits laufenden Berufungsverfahren.
Nehmen Sie über kontakt@fa-engelhardt.de, per Telefon Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin!