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Thomas Fetsch

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  • Anwalt
  • Sophienstr. 17 68165 Mannheim

Informationen über den Spezialisten

Die Interessen meiner Mandanten sind für mich zu jeder Zeit die Richtschnur für meine anwaltliche Tätigkeit, ob sie ein "kleines" Problem haben oder sich in existentiellen Schwierigkeiten befinden. Aus diesem Grund betreue ich meine Mandanten auch höchstpersönlich, weil ich für sie bestmögliche Ergebnisse erreichen möchte. 

Um diesem Anspruch gerecht zu werden, habe ich mich auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert: 

  • Insolvenzrechtliche Beratung / Stellung eines Insolvenzantrags für natürliche Personen mit dem Ziel der Entschuldung bzw. Restschuldbefreiung
  • Beratung und Vertretung bei Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
  • Einleitung von Teilungsversteigerungen sowie Beratung und Vertretung

Die Spezialisierung auf wenige Rechtsgebiete ermöglicht detaillierte Kenntnisse bei der juristischen Bearbeitung von Fällen. Diese Kenntnisse sowie einen langen Erfahrungsschatz stelle ich in den Dienst meiner Mandanten.

INSOLVENZVERFAHREN - RESTSCHULDBEFREIUNG - ENTSCHULDUNG

Ihr Ziel: Rechtssichere und dauerhafte Befreiung von Schulden durch eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern oder durch Restschuldbefreiung in einem Insolvenzverfahren

Es gibt zahlreiche Gründe, warum Menschen in wirtschaftliche Probleme oder gar Not geraten können. Aus gutem Grund wurde mit einer großen Insolvenzrechtsreform bereits im Jahr 1999 die Möglichkeit geschaffen, durch ein geregeltes Verfahren von seinen Schulden loszukommen. Ob Sie selbständig waren oder gar noch sind oder ob Sie angestellt, Rentner oder arbeitslos sind – im Rahmen eines Insolvenzverfahrens haben Sie die Möglichkeit, nach 3 Jahren wieder schuldenfrei zu sein! Für manche besteht alternativ sogar die Möglichkeit, eine Regelung mit den Gläubigern zu treffen, mit der die Schuldenbefreiung sogar noch schneller erreicht werden kann.

In einem ersten Beratungsgespräch wird Ihre aktuelle Situation – einschließlich der Folgen des möglichen weiteren Vorgehens – individuell analysiert, um den bestmöglichen Weg zur Entschuldung zu beschreiten. Bestehende Besonderheiten, etwa vorhandenes Immobiliarvermögen, werden bei der Analyse selbstverständlich berücksichtigt. 

Bestehen Möglichkeiten für eine außergerichtliche Einigung, wird ein Vergleich mit den Gläubigern angestrebt. In sonstigen Fällen werden die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen für ein Insolvenzverfahren ergriffen. Für Verbraucher ist zunächst ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren als notwendiger Zwischenschritt durchzuführen, der manchmal – wenn auch selten – zu einer Einigung mit den Gläubigern führt. Kommt eine Einigung nicht zustande, ist ein Insolvenzantrag mit dem amtlich vorgeschriebenen Formular zu erstellen und bei Gericht einzureichen („Verbraucherinsolvenzverfahren“). Für Selbständige - unter bestimmten Voraussetzungen auch für ehemals Selbständige - kann ohne vorheriges Verfahren direkt ein Insolvenzantrag gestellt werden („Regelinsolvenzverfahren“).

Unterstützung und Rat erhalten Sie von mir natürlich auch bei Bedarf im eröffneten Insolvenzverfahren – etwa wenn ein Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt, wenn ein Gläubiger geltend macht, dass seine Forderung von der Restschuldbefreiung ausgenommen sei oder bei sonstigen Problemen.

Das Honorar für meine Tätigkeit ist fair und für Sie bereits im Vorhinein klar und eindeutig kalkulierbar. Die in Ihrem Fall für Sie entstehenden Kosten werden in einem kostenlosen Vorgespräch dargelegt, so dass Sie ohne Nachteile entscheiden können, ob Sie meine Hilfe beanspruchen möchten.

Sie möchten Kontakt aufnehmen? Dann schreiben Sie mir direkt über mein Profil eine Nachricht oder nutzen Sie meine Kontaktdaten unter „Kontakt“. Für eine persönliche Rechtsberatung können Sie nach vorheriger Vereinbarung meine Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen: Nutzen Sie hierzu den Routenplaner.



fetsch@rafetsch.de

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