Herzlich Willkommen in meiner Kanzlei
Meine Kanzlei ist seit vielen Jahren auf einen starken verkehrsrechtlichen Schwerpunkt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) mit weiteren Tätigkeiten im Arzthaftungs- und Reiserecht ausgerichtet. Da ich kein Sekretariat unterhalte,...
Herzlich Willkommen in meiner Kanzlei
Meine Kanzlei ist seit vielen Jahren auf einen starken verkehrsrechtlichen Schwerpunkt (Fachanwalt für Verkehrsrecht) mit weiteren Tätigkeiten im Arzthaftungs- und Reiserecht ausgerichtet. Da ich kein Sekretariat unterhalte, bestehen in meiner Kanzlei stets kurze und direkte Wege zu meinen Mandanten. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Verkehrsunfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall, gerade beim unverschuldeten, ist es oft der gegnerische Haftpflichtversicherer der auf Sie zukommt und seine Unterstützung anbietet. Ihnen wird ein Gutachter geschickt, ein kostenloser Mietwagen gestellt, Geld ausbezahlt. Im schlechteren Fall, dass Sie sich auch noch verletzt haben, holt der Versicherer Atteste und zahlt Ihnen ein Schmerzensgeld.
Bedenken Sie bitte unbedingt eins: der gegnerische Haftpflichtversicherer ist hier - wie der Name sagt - nicht Ihr Retter in der Not. Natürlich ist er auch ein Interessenvertreter; er vertritt aber seine eigenen, nicht Ihre.
Bitte kontaktieren Sie mich daher möglichst schnell nach einem Verkehrsunfall. Gemeinsam suchen wir nach Lösungen, die sich an Ihren Interessen ausrichten und was für Sie der beste Weg ist.
Die Kosten die durch meine Inanspruchnahme anfallen, sind ebenfalls ein erstattungsfähiger Schaden. Kurz: Haben Sie den Unfall nicht verursacht, so trägt der gegnerische Haftpflichtversicherer die Kosten meiner Inanspruchnahme.
Verkehrsstrafsachen
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist für Sie bereits ungewohntes Terrain. Zu gewinnen gibt es in der Regel nichts - zu verlieren gibt es gerade in Verkehrsstrafsachen leider sehr viel: Geld, Freiheit, Mobilität, Versicherungsschutz, nicht zuletzt Ansehen und Nerven. Erliegen Sie nicht dem (zugegebenermaßen naheliegenden) Irrtum, dass das Strafgericht v.a. bei Alkohol- und BtM-Fahrten entscheidet, wann Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückerhalten. Das Strafgericht entscheidet lediglich, wann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde frühestens wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf. Das dicke Ende kommt jedoch oft dann, wenn Sie nach Ablauf der Sperrfrist (endlich wieder) eine Fahrerlaubnis beantragen und die Fahrerlaubnisbehörde von Ihnen eine "MPU" verlangt.
Bitte kontaktieren Sie mich sofort, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das Strafverfahren legt meist die Grundlagen für das Verwaltungsverfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde. Was hilft Ihnen das mildeste Strafurteil, wenn es die Anordnung einer MPU festzementiert. Sie gewinnen zwar vielleicht einen Punktsieg, verlieren aber unter dem Strich Geld und meistens noch viel schlimmer: Ihre Fahrerlaubnis und jede Menge Zeit ohne Fahrerlaubnis.
Verkehrsstraftaten sind keine Kavaliersdelikte. Nehmen Sie auch hier bitte von Anfang an (!) Ihre zwei wichtigsten Rechte als Beschuldiger in Anspruch: das Recht zu Schweigen und das Recht auf einen Anwalt - wenden Sie sich möglichst schnell nach einer Straftat im Straßenverkehr an mich. Auch wenn von allen Seiten auf Sie eingeredet wird ("Sie sind doch unschuldig. Sie haben doch nichts zu verbergen"): Schweigen Sie zum Tatvorwurf! Schweigen kann für Sie praktisch niemals nachteilig sein - Reden hingegen schon. Noch wichtiger: Reden kann praktisch niemals rückgängig gemacht werden - Schweigen hingegen immer.
Ordnungswidrigkeiten/Bußgeldsachen
Alkohol oder Betäubungsmittel am Steuer, zu wenig Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug oder zu schnell unterwegs sind die klassischen Fälle für Ordnungswidrigkeiten. Es gelten ähnliche Grundsätze wie im Strafrecht: machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und füllen Sie keine Anhörungsbögen aus. Sie sind hierzu nicht verpflichtet.
Bitte kontaktieren Sie mich bitte so schnell wie möglich nachdem Sie vom Tatvorwurf Kenntnis erhalten, spätestens jedoch wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten. Es laufen Fristen, die nicht versäumt werden dürfen. Durch anwaltliche Hilfe kann eine Geldbuße, "Punkte in Flensburg" oder ein Fahrverbot verhindert oder die Rechtsfolgen wenigstens gesenkt werden.
Fahrerlaubnis-/Führerscheinsachen
Die Straßenverkehrsbehörde möchte überprüfen, ob Sie geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Hierzu fordert sie von Ihnen ein Fahreignungsgutachten, eine "MPU".
Bitte kontaktieren Sie mich möglichst schnell nachdem Sie die Anordnung erhalten haben. Zum einen muss überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die getroffene Anordnung überhaupt vorliegen. Zum anderen, für den Fall, dass die Anordnung rechtmäßig ist, schaffen wir gemeinsam die Basis dafür, dass Sie ein positives Fahreignungsgutachten erhalten.
Arzthaftungsrecht
Im Arzthaftungsrecht stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Handelt es sich z. B. um Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht, dies können Behandlungsfehler oder Fehler bei der Aufklärung betreffen. Hierbei vertrete ich Sie gerne und berate Sie umfassend.
Reiserecht
Wurde Ihr Flug storniert und haben Sie keine angemessene Entschädigung erhalten, sollten Sie einen Anwalt im Reiserecht kontaktieren. Hierbei berate ich Sie, dass Sie zu Ihrem Recht gelangen und alle Voraussetzungen erfüllen. Liegt ein Mangel bei Ihrer Urlaubsreise vor, sollten Sie dies umgehend melden und rechtlichen Rat im Reiserecht einholen.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall. Von meiner Erfahrung und Kompetenz können Sie sich ebenfalls unter dem Menüpunkt „Bewertungen“ überzeugen.
dn@verkehrsrecht-miesbach.de