Rechtsanwalt und Notar Stefan von der Ahe
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Erbrecht
An der Universität Bremen schloss Herr Stefan von der Ahe das rechtswissenschaftliche Studium ab und leistete darauffolgend den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Ansba...
Rechtsanwalt und Notar Stefan von der Ahe
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Erbrecht
An der Universität Bremen schloss Herr Stefan von der Ahe das rechtswissenschaftliche Studium ab und leistete darauffolgend den juristischen Vorbereitungsdienst beim Landgericht Ansbach ab. Im Jahr 1999 wurde er anschließend zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Aufgrund nachgewiesener fundierter praktischer und theoretischer Kenntnisse wurden ihm zudem die Fachanwaltstitel in den Bereichen Insolvenzrecht (2006) und Erbrecht (2016) verliehen. Im Jahr 2014 wurde Rechtsanwalt von der Ahe zum Notar bestellt.
Insolvenzrecht: Umfassende Beratung und engagierte Insolvenzverwaltung
Ihr Unternehmen ist zahlungsunfähig und überschuldet? Sie stellen sich die Frage, ob eine Sanierung oder Umstrukturierung noch möglich ist oder wie eine Restschuldbefreiung erlangt werden kann? In allen diesen und auch weiteren insolvenzrechtlichen Fragen bietet Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan von der Ahe professionelle juristische Unterstützung. Er informiert Mandanten umfassend über die einzelnen Phasen des Insolvenzverfahrens, betreut sie bei der Stellung eines Insolvenzantrags, bei der Entwicklung und Umsetzung eines Sanierungsplans sowie bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern und vertritt sie gegebenenfalls in Insolvenz- und Steuerstraftaten vor dem zuständigen Gericht.
Erbrecht: Vorsorgliche Rechtsberatung und zielorientierte Interessenvertretung im Erbfall
In allen erbrechtlichen Fragestellungen können Rechtsratsuchende auf die besondere Expertise von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Stefan von der Ahe vertrauen. Unter anderem unterstützt er Mandanten bei der Erstellung maßgeschneiderter Testamente und informiert sie ebenso über die Gestaltungsmöglichkeiten von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Darüber hinaus übernimmt er die effektive Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche (Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzung) und beantwortet Fragen aus den Bereichen Schenkung und Enterbung.
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