Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei stark. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfo...
Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei stark. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Bei mir sind Sie in guten und sicheren Händen – ich berate sie gerne.
Beratung im Erbrecht
Als Fachanwalt für Erbrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit in der umfassenden Beratung in allen Fragen des Erbrechts, der Erbschaftsteuer, der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Mein Ziel ist es dabei, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich Nachfolgeregelungen zu entwickeln, die Ihren Willen optimal entsprechen und dabei alle familiären, rechtlichen und steuerlichen Fragen vollständig berücksichtigen. Uns ist bewusst, dass neben den rein wirtschaftlichen Fragen auch innerfamiliäre Aspekte eine wichtige Rolle spielen.
Zu einer vollständigen Nachfolgeplanung gehört bei uns nicht nur die Beratung bei der Ausarbeitung bei der Ausarbeitung von Testament, Erbvertrag oder Schenkungsvertrag, sondern selbstverständlich auch die vorsorgende Beratung im Hinblick auf eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.
Soweit eine Testamentsvollstreckung notwendig erscheint, steht wir auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Durch die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) bin ich als Testamentsvollstrecker zertifiziert.
Ist der Erbfall eingetreten, beraten und unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Nachlasses, bei der Ausarbeitung eines Teilungsplanes, bei der Erbauseinandersetzung und bei der Erbschaftsteuererklärung. Mein Team verfügt hier über langjährige Erfahrung, sodass wir Ihnen auch bei der praktischen Abwicklung eines Nachlasses gerne unterstützend zur Verfügung stehen.
Nach Eintritt des Erbfalls kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Häufig liegt die Ursache in unklaren oder widersprüchlichen Testamenten aus denen sich der Erblasserwille nicht eindeutig ergibt oder daran, dass Pflichtteilsberechtigte nicht oder nicht ausreichend bedacht sind.
Unser Ziel ist es in diesen Fällen Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen und dabei den Familienfrieden zu schonen. Wir versuchen hierbei stets ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ist die nicht möglich, führen wir für Sie die erforderlichen gerichtlichen Verfahren. So kann ein Klage Feststellung des Erbrechts notwendig werden, wenn der, sie es bei der Klage auf Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Abkömmlinge des Erblassers und Ehegatten haben auf den Pflichtteil. Diese Ansprüche lassen sich häufig außergerichtlich durchsetzen. Im Einzelfall, etwa wenn die zur Ermittlung des Pflichtteilsanspruchs oder des Pflichtteilsergänzungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht oder nicht vollständig erteilt werden, wird kann eine Auskunftsklage oder eine Stufenklage notwendig werden. Zudem führt die relativ kurze Verjährungsfrist von nur drei Jahren im Pflichtteilsrecht regelmäßig dazu, dass Klagen unausweichlich werden.
Das streitige Verfahren in Erbsachen wir inzwischen vor spezialisierten Kammern vor dem Landgericht verhandelt. Die Gerichte reagierten hiermit auf die zunehmende Komplexität und die wirtschaftliche Bedeutung des Erbrechts.
Auch im internationalen Erbrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung, sodass wir Sie auch bei Erbfällen mit Auslandsbezug umfassend beraten und vertreten können.
Steuerliche Optimierung im Erbrecht
Egal ob wir Ihnen bei der Beratend zur Seite stehen oder Sie in einem erbrechtlichen Streit vertreten:
Stets ist unser Ziel den „Miterben Finanzamt“ nach Möglichkeit ganz zu enterben oder zumindest auf den Pflichtteil zu setzen.
Mediation in Erbsachen
Die Regelung eines Nachlasses ist komplex und eine Einigung ist nicht in Sicht? Aber Sie und Ihre Miterben sind sich einig, dass Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchten? Sprechen Sie mit uns! Wir stehen Ihnen auch als erfahrene Mediatoren in Erbsachen gerne zur Seite!
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Im Zentrum meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht steht besonders die fachkundige und weitreichende Rechtsberatung hinsichtlich Unternehmensgründungen. Im Rahmen dessen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um die Wahl der richtigen Rechtsformwahl Ihres Unternehmens geht. Außerdem berate ich Sie zur passenden Unternehmensstruktur und zu Haftungsrisiken bzw. Haftungsvermeidungsstrategien. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt besteht in der rechtssicheren Ausarbeitung, Anpassung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen. Ferner können Sie auf meine zuverlässige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten vertrauen.
Beratung im Steuerrecht
Gerne können Sie mich direkt über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen.
matthias.braun@schaffer-partner.de