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Andreas Schneider

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  • Anwalt
  • Erftstr. 78 41460 Neuss

Informationen über den Spezialisten

Rechtsanwälte Busch · Schneider Partnerschaftsgesellschaft

Herr Schneider ist seit dem Jahr 1995 als Rechtsanwalt in Neuss tätig und seither Mitglied der heutigen Kanzlei Busch & Schneider. Er darf sich seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen und befasst sich auf diesem Gebiet sowohl mit dem Individualarbeitsrecht als auch mit dem Kollektivarbeitsrecht, wobei er Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zur Verfügung steht.

Daneben widmet sich Rechtsanwalt Schneider seit Jahren ebenso erbrechtlichen Fragen und darf seit dem Jahr 2013 auch hier den Fachanwaltstitel führen. Der Schwerpunkt seiner erbrechtlichen Tätigkeit liegt vor allem auf der Erstellung von Testamenten, der Abwehr sowie Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen und der deutschlandweiten Prozessvertretung.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es umfasst den gesetzlichen Rahmen für die Rechte und Pflichten, die mit einem vertraglich vereinbarten Arbeitsverhältnis einhergehen, z. B. die Gestaltung des Arbeitsvertrags, die Regelung der Arbeitszeiten, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder den Anspruch auf eine Abfindung bzw. deren Höhe. Gerne helfe ich Ihnen weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag erstellen möchten, oder überprüft werden soll, ob nicht bereits im Bewerbungsprozess ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorlag. Weiterhin begleite ich Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne, Interessenausgleiche und Tarifverträge als Teil des kollektiven Arbeitsrechts – sprechen Sie mich an!

Erbrecht

Meine Tätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Beratung und Vertretung von Erblassern, Erben, Erbengemeinschaften und allen sonstigen Parteien, die am Erbe beteiligt sind. Nicht selten sorgt das Erbe für allerlei Streitigkeiten, denen zumindest teilweise ein ordentlich und sauber gestaltetes rechtssicheres Testament vorbeugen kann. Gerne informiere ich Sie darüber, was es hinsichtlich der Vermögensaufteilung, der Erbfolge, dem Pflichtteil oder einer Enterbung zu beachten gibt und lasse erbschaftssteuerliche Aspekte dabei selbstverständlich nicht außer Acht.

In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung. Was in einem Rechtsstreit auf Sie zukommen kann und wie Sie sich am besten verhalten, erörtere ich Ihnen gerne in meinen Rechtstipps.



mail@busch-schneider.de

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