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Siegfried Reulein

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  • Anwalt
  • Gutenstetter Str. 2 90449 Nürnberg

Informationen über den Spezialisten

Wir manövrieren Sie sicher und schnell an den Untiefen des Rechts vorbei zu Ihrem Ziel 


Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.ksr-law.de


Insbesondere in den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:

Kapitalanlagerecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung sowie in der (außer-)gerichtlichen Vertretung im Bereich der Haftung von Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern und -beratern, Banken und Prospektverantwortlichen, insbesondere im Falle des Vertriebs von Zertifikaten, atypischer stiller Beteiligungen, sog. Schrottimmobilien, sowie geschlossener Immobilienfonds, oder anderer Fondsanlagen wie Medienfonds, Schiffsfonds, Umweltfonds, Energiefonds und Windkraftfonds. Dabei liegt ein Schwerpunkt gerade auch auf dem Gebiet der kreditfinanzierten Kapitalanlagen.

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassetts - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Baurecht & Architektenrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der baubegleitenden Rechtsberatung und Prozeßführung im Bau- und Architektenrecht (Erfahrungen mit Bauvorhaben diverser Größenordnungen, Mehrfamilienhausanlagen, Bauträgerobjekten). Rechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen rund um die Immobilien, Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht. Beratung beim Kauf von Wohnungseigentum und bei verzögerter Fertigstellung von Bauträgerobjekten.

Bankrecht & Anlegerrecht

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit betrifft den Bereich Bankrecht. Diesem Tätigkeitsbereich unterfallen Streitigkeiten aus allen denkbaren vertraglichen Beziehungen zwischen Bank und Bankkunde, so z.B. aus einem Darlehensvertrag, aus der Verwertung von Sicherheiten wie Hypotheken, Grundschulden oder Bürgschaften, gerade auch im Zusammenhang mit dem Verkauf von Darlehensforderungen an Dritte (z.B. Hedge-Fonds). Zu diesem Rechtsbereich zählen sodann auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus einem Wertpapierkreditvertrag oder der Vermögensverwaltung. Daneben umfasst unsere Tätigkeit in diesem Teilbereich auch den Komplex der durch Banken finanzierte Kapitalanlagen sowie Streitigkeiten aus Verbraucherdarlehensvertrag.

Versicherungsrecht

Im Bereich Versicherungsrecht beraten und vertreten wir ausschließlich Versicherungskunden gegenüber Versicherungsgesellschaften. Dabei betreuen wir Versicherungsnehmer in allen rechtlichen Fragen des Versicherungsrechts, v.a. der Abwicklung von Versicherungsfällen, insbesondere in nachfolgenden Bereichen: Kapitallebensversicherungen, Risikolebensversicherungen, Sach- versicherungen (Feuerversicherung, Hausratversicherung, Einbruchsdiebstahl- versicherung, Wohngebäudeversicherung, industrielle Sachversicherung, Kraftfahrzeug-Kasko-Versicherung, Transportversicherung), Haftpflichtver- sicherung, Kraftfahrzeug-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, D & O, Architektenhaftpflichtversicherung, Arzthaftpflicht- versicherung, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, Personenversicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeits- versicherung), Rechtsschutzversicherung, Reiseversicherung. 

Erbrecht

Ein weiterer Kernbereich unseres Leistungsangebots ist die Beratung bei letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) sowie deren Gestaltung. Wir beraten Mandanten bei der Anfertigung ihres Testaments oder ihres Erbvertrages. Gegenstand dieser Beratung ist neben der erbrechtlichen Umsetzung des Erblasserwillens zur Verteilung seines Vermögens auch die Berücksichtigung erbschaftsteuerrechtlicher Aspekte. Hierbei ist immer auch die Möglichkeit einer Schenkung von Todes wegen bzw. die Durchführung einer vorweggenommenen Erbfolge in Betracht zu ziehen.

Neben der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen beraten wir auch bei der Abfassung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Zudem beraten und vertreten wir Mandanten auch bei erbrechtlichen Streitigkeiten. Hierbei ist zu denken an die Geltendmachung von Erbteilen, Vermächtnissen, Pflichtteilen, an die Vertretung eines Miterben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Vertretung von Erben bei der Inanspruchnahme aus einer Nachlassverbindlichkeit sowie die (gerichtliche) Vertretung bei der Einziehung oder Beantragung eines Erbscheins. 

Anwaltshaftung

Wir haben uns aufgrund unserer langjährigen Erfahrung als Fachanwaltskanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts nicht nur auf die Beratung geschädigter Anleger und Investoren sowie die Vertretung von Bankkunden spezialisiert. Darüber hinaus beraten und vertreten wir durch Rechtsanwaltskollegen geschädigte Mandanten insbesondere in diesem Rechtsbereich.

Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.


KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Nürnberg

Kontakt & Terminanfrage 

In unseren modern ausgestatteten und lichtdurchfluteten Kanzleiräumen widmen wir uns der Lösung der rechtlichen Probleme unserer Mandanten.

Aufgrund einer guten Verkehrsanbindung durch die Stadtautobahn „Südwesttangente“ sowie einem umfangreichen Angebot kostenfreier Parkplätze direkt vor der Kanzlei sind wir für Mandanten bestens zur Wahrnehmung persönlicher Gespräche erreichbar.

Um eine hohe Qualität der Beratung und Mandatsbearbeitung gewährleisten zu können, können persönliche Gesprächstermine nur nach Vereinbarung innerhalb unserer üblichen Bürozeiten

Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr

sowie auf Wunsch auch außerhalb unserer Bürozeiten erfolgen.


Gerne können Sie auch unser Kanzleiprofil besuchen!



s.reulein@ksr-law.de

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Fragen und Antworten

Was tun, wenn ich wegen Diebstahls angeklagt werde? 1 Antwort

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18
16.12.2024

Ich wurde des Diebstahls beschuldigt, aber ich bin unschuldig. Was soll ich tun, um mich zu verteidigen?

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Was muss ich bei einer Scheidung beachten? 1 Antwort

1 Antwort
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21
16.12.2024

Ich möchte mich scheiden lassen. Was muss ich beachten, um meine Rechte zu wahren?

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Wie melde ich ein Gewerbe in Deutschland an? 1 Antwort

1 Antwort
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9
16.12.2024

Ich möchte ein Unternehmen gründen. Wie gehe ich dabei vor, um mein Gewerbe in Deutschland anzumelden?

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Ich habe meine Steuererklärung abgegeben, aber später festgestellt, dass ich einen Fehler gemacht habe. Was muss ich tun, um das zu korrigieren?

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Wie kann ich ein Testament in Deutschland erstellen? 1 Antwort

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11
16.12.2024

Ich möchte ein Testament erstellen. Was muss ich beachten, um sicherzustellen, dass es rechtsgültig ist?

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Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen? 1 Antwort

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8
16.12.2024

Ich möchte eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Was muss ich beachten und wie finde ich die passende Versicherung?

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Was passiert, wenn ich eine Straftat begangen habe? 1 Antwort

1 Antwort
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22
16.12.2024

Ich wurde wegen einer Straftat angezeigt. Was passiert jetzt und wie kann ich mich verteidigen?

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Was passiert, wenn ich gegen das Mietrecht verstoße? 1 Antwort

1 Antwort
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14
16.12.2024

Ich habe eine vertragliche Pflicht im Mietverhältnis nicht erfüllt. Welche Konsequenzen hat das für mich als Mieter?

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