Wir streiten für Ihr Recht - seit 1983
Herr Indetzki befasst sich bereits seit vielen Jahren intensiv mit dem Medizinrecht. Als Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht ist er bundesweit für Sie da, wenn Sie nach einem Behandlungsfehler Ansprüche geltend machen möchten.Darüber hinau...
Wir streiten für Ihr Recht - seit 1983
Herr Indetzki befasst sich bereits seit vielen Jahren intensiv mit dem Medizinrecht. Als Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht ist er bundesweit für Sie da, wenn Sie nach einem Behandlungsfehler Ansprüche geltend machen möchten.Darüber hinaus verfügt er über die Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht und ist Ihr erfahrener Scheidungsanwalt, der Ihnen insbesondere im Zusammenhang mit Vermögensauseinandersetzungen zu günstigen, langfristig erfolgreichen Lösungen verhilft.
Familienrecht
Verliebt, verlobt, verheiratet – geschieden. Die Ängste und Sorgen, die unter Umständen mit der Trennung bzw. Scheidung einhergehen, können mit der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts recht schnell und sicher aus der Welt geschafft und das Scheidungsverfahren hoffentlich ebenso schnell und ohne Rosenkrieg hinter sich gebracht werden. In welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht oder Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, errechne ich Ihnen anhand der Düsseldorfer Tabelle. Weiterhin setze ich mich mit Ihnen gemeinsam zusammen und finde sinnvolle Lösungen für das Umgangsrecht und Sorgerecht, berechne den Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich und bin bei Bedarf bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung behilflich.
Medizinrecht
Über ein hohes Maß an Erfahrung und Qualifikation verfüge ich bei der fachkundigen Rechtsberatung auf dem Gebiet des Medizinrechts. Ich stehe sowohl Ärzten als auch Patienten versiert und engagiert mit Rat und Tat zur Seite.
Planen Sie als Arzt die Gründung, Übernahme bzw. Übergabe oder den Verkauf einer Praxis, berate ich Sie detailliert über alle notwendigen, rechtlichen Schritte, wie z. B. die Erstellung und Prüfung von Praxiskaufverträgen. Ferner übernehme ich die effektive Durchsetzung von Honoraransprüchen der Ärzte gegenüber Krankenkassen, Trägern der Sozialhilfe sowie Krankenversicherern. Außerdem informiere ich Sie umfassend zu weiteren, medizinrechtlichen Themen, auch hinsichtlich des ärztlichen Berufsrechts – Stichwort „Approbation“.
Sind Sie hingegen als Patient von einem Diagnosefehler oder einem Behandlungsfehler betroffen, können Sie sich auf meine kompetente Rechtsberatung verlassen. Ich vertrete Ihre Interessen und setze mich gleichzeitig für die Geltendmachung von Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüchen ein.
Arzthaftungsrecht
Wenn Sie Opfer einer ärztlichen Falschbehandlung oder eines Medizinschadens wurden und Ihre Gesundheit dadurch auf lange Sicht in Mitleidenschaft gezogen ist, können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. Ich zeichne mich durch langjährige Berufserfahrung aus und bin bestens mit den möglichen Ursachen solcher Kunstfehler vertraut. Auf Patientenseite helfe ich Ihnen zu Ihrem Recht, wenn es zu Diagnosefehlern, Aufklärungsversäumnissen, Behandlungsfehlern oder anderen Pflichtversäumnissen gekommen ist und mache Ihre entstandenen Ansprüche auf Schadenersatz sowie Schmerzensgeld gegenüber dem jeweiligen Arzt, der zuständigen Klinik oder den beteiligten Versicherungen stets mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen geltend.
Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ra-og.de
info@ra-og.de