Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen
1994 wurde Herr Klaus Seimetz zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, seit 1997 ist er Inhaber der Kanzlei Seimetz & Kollegen Rechtsanwälte, in der er sich mit großem Engagement und Erfolg für die Rechte von Bankkunden und Verbrauchern auf den G...
Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen
1994 wurde Herr Klaus Seimetz zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, seit 1997 ist er Inhaber der Kanzlei Seimetz & Kollegen Rechtsanwälte, in der er sich mit großem Engagement und Erfolg für die Rechte von Bankkunden und Verbrauchern auf den Gebieten Bankrecht & Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht einsetzt. Seine Mandanten profitieren von seiner Kompetenz und Erfahrung genauso wie von seiner Unabhängigkeit.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Auf der Suche nach einer möglichst rentablen Geldanlage tun sich Kapitalanleger oft schwer, unseriöse Anbieter von seriösen zu unterscheiden, zumal auch schon Anlageberatern großer Banken Falschberatungen vorgeworfen wurden. Egal, ob es um Fondsbeteiligungen, Aktien und Wertpapiere oder den Kauf überteuerter Immobilien, sogenannter Schrottimmobilien, geht, Herr Rechtsanwalt Seimetz berät und vertritt Bankkunden und Kapitalanleger aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich, die Opfer einer Falschberatung, eines Anlagebetrugs oder von Pflichtverletzungen eines Vermögensverwalters geworden sind. Der regelmäßige Austausch mit Sachverständigen und Verbraucherschutzverbänden sowie die Vernetzung der Kanzlei mit spezialisierten Kollegen gewährleistet dabei eine anwaltliche Betreuung, die stets aktuellste Informationen mit einbezieht.
Nicht nur im Bereich fehlgeschlagener Kapitalanlagen, auch in Zusammenhang mit Verbraucherkrediten oder anderen Darlehen wird Herr Rechtsanwalt Seimetz aktiv, wenn es hierbei zu einer Übervorteilung des Kunden, etwa bei Kündigung des Darlehensvertrages, gekommen ist.
Versicherungsrecht
Kaum ein Laie kennt sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus und so ist es ihm kaum möglich, sich zu wehren, wenn eine Versicherungsgesellschaft im Versicherungsfall keine Leistung erbringen will.
Haben Sie eine Personenversicherung abgeschlossen – zu diesen gehört die private Krankenversicherung genauso wie die Lebensversicherung, die private Unfallversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung –, hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Seimetz dabei, Ihre Ansprüche festzustellen und durchzusetzen. Dasselbe gilt natürlich auch für den Bereich der Sachversicherungen – Hausrat-, Privathaftpflicht- und Gebäudeversicherung zählen beispielsweise hierzu. Gerne übernimmt Ihr Anwalt, etwa nach einem Verkehrsunfall oder angesichts eines Brandschadens, die gesamte Schadensregulierung, damit auch alle durch den Versicherungsfall entstandenen Kosten erstattet werden.
In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit Herrn Rechtsanwalt Klaus Seimetz per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.
info@seimetz-rechtsanwaelte.de