Anwalt für Arbitrage in internationalen Streitigkeiten in Paderborn

Rechtsanwalt für Arbitrage in internationalen Streitigkeiten in Paderborn – Beratung und Unterstützung Gefunden 141

Arbitrage in internationalen Streitigkeiten: Ein Leitfaden für Paderborn

Die Arbitrage, auch Schiedsgerichtsbarkeit genannt, ist ein Verfahren zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. ...

Arbitrage in internationalen Streitigkeiten: Ein Leitfaden für Paderborn

Die Arbitrage, auch Schiedsgerichtsbarkeit genannt, ist ein Verfahren zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. Sie wird häufig bei Konflikten im Handels- und Investitionsrecht eingesetzt. Besonders in Paderborn bietet die Arbitrage eine effektive Alternative zu langwierigen Gerichtsverfahren.

Dieses Verfahren ermöglicht eine schnellere und vertraulichere Klärung von Streitfällen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Arbitrage sinnvoll ist und welche rechtlichen Grundlagen dafür in Deutschland gelten.

Was ist Arbitrage?

Arbitrage bezeichnet ein privates Schiedsverfahren, bei dem die Parteien ihre Konflikte vor einem unabhängigen Schiedsgericht klären. Anders als bei staatlichen Gerichten können die Parteien die Schiedsrichter, die Verfahrenssprache und das anwendbare Recht selbst bestimmen.

Die Entscheidung des Schiedsgerichts, der sogenannte Schiedsspruch, ist für beide Parteien verbindlich. Er kann in vielen Ländern durchgesetzt werden, was die Arbitrage besonders bei internationalen Streitigkeiten attraktiv macht.

Vorteile der Arbitrage

Die Arbitrage bietet mehrere Vorteile gegenüber herkömmlichen Gerichtsverfahren. Sie ist meist schneller, da Berufungsinstanzen entfallen. Zudem findet sie vertraulich statt, was Geschäftsgeheimnisse schützt.

Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, Schiedsrichter mit Fachwissen im betreffenden Rechtsgebiet zu wählen. Dies kann besonders in komplexen Fällen wie internationalen Handelsverträgen entscheidend sein.

Typische Einsatzbereiche

In Paderborn wird Arbitrage häufig in folgenden Bereichen genutzt:

  • Handelskonflikte, etwa über Lieferverträge
  • Investitionsschutz, insbesondere bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Staaten
  • Bauprojekte und internationale Ingenieursverträge
  • Technologierecht und geistiges Eigentum
  • Logistik und Transport

Diese Einsatzbereiche zeigen, wie vielseitig die Arbitrage angewendet werden kann.

Ablauf eines Arbitrageverfahrens

Ein Arbitrageverfahren beginnt mit einer Schiedsvereinbarung. Diese kann als Teil eines Vertrags oder als separate Vereinbarung geschlossen werden. Darin legen die Parteien fest, dass mögliche Streitigkeiten durch Arbitrage gelöst werden sollen.

Im nächsten Schritt wird das Verfahren eingeleitet. Eine Partei reicht eine Schiedsanfrage ein, die den Streitgegenstand und die gewünschten Schiedsrichter nennt. Anschließend wird das Schiedsgericht gebildet und das Verfahren beginnt. Es endet mit einem Schiedsspruch, der rechtsverbindlich ist.

Rechtlicher Rahmen in Deutschland

In Deutschland ist die Arbitrage durch das 10. Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Dieses Gesetz ermöglicht eine weitgehende Autonomie der Parteien bei der Gestaltung des Verfahrens.

Die deutschen Gerichte können unterstützend tätig werden, etwa bei der Ernennung von Schiedsrichtern oder der Vollstreckung von Schiedssprüchen. Dies sorgt für eine hohe Rechtssicherheit.

Herausforderungen

Trotz ihrer Vorteile kann die Arbitrage Herausforderungen mit sich bringen. Die Kosten sind oft hoch, insbesondere bei komplexen internationalen Verfahren. Zudem kann die Durchsetzung eines Schiedsspruchs in bestimmten Ländern schwierig sein.

Ein weiterer Punkt ist die Komplexität der Verfahren. Internationale Rechtsfragen und unterschiedliche Rechtssysteme erfordern fundiertes Wissen und Erfahrung.

Wann sollte man einen Anwalt hinzuziehen?

Ein erfahrener Anwalt für Arbitrage in Paderborn kann Ihnen helfen, Ihre Interessen zu schützen. Er unterstützt Sie bei der Gestaltung von Schiedsvereinbarungen, der Vertretung im Verfahren und der Durchsetzung von Schiedssprüchen.

Insbesondere bei internationalen Streitigkeiten ist juristische Expertise entscheidend. Ein Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und das Verfahren reibungslos abläuft.

Fazit

Die Arbitrage ist eine effiziente Methode zur Beilegung internationaler Streitigkeiten. In Paderborn bietet sie Unternehmen und Privatpersonen eine flexible und vertrauliche Alternative zu Gerichtsverfahren.

Wenn Sie sich fragen: „Wann benötige ich einen Anwalt für Arbitrage in Paderborn?“, lautet die Antwort: Immer dann, wenn Sie rechtliche Klarheit und Unterstützung in internationalen Konflikten suchen.

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Paderborn besonderen Wert. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreich...

Auf die bestmögliche Beratung und Vertretung meiner Mandantschaft in ausgewählten Rechtsgebieten lege ich in meiner Kanzlei in Paderborn besonderen Wert. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Ich berate Sie eingehend über Ihre Rechte, prüfe Ihre Ansprüche detailliert und zeige Ihnen, wie Sie sich gegenüber dem Konfliktpartner erfolgreich durchsetzen können.

Arbeitsrecht

Recht und Rechtsprechung sind stets im Wandel – das gilt selbstverständlich auch für das Arbeitsrecht. Die Rechte und Pflichten von (potenziellen) Arbeitnehmern und Arbeitgebern beginnen bereits im Bewerbungsprozess und reichen bis hin zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Zu rechtlichen Streitigkeiten kann es beispielsweise kommen, wenn die Bewerbung abgelehnt wird und der Verdacht auf Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht, wenn sich unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag finden oder wenn das erhaltene Kündigungsschreiben unwirksam ist und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Als Rechtsanwalt helfe ich Ihnen gerne dabei weiter, Ihren individuellen Sachverhalt zu überprüfen und gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung zu erarbeiten.

Allgemeines Vertragsrecht

Sie benötigen eine fundierte und kompetente Rechtsberatung bezüglich des Allgemeinen Vertragsrechts? Treten Sie gerne mit mir in Kontakt, wenn Sie beispielsweise den Abschluss sowie die gewissenhafte Überprüfung von rechtssicheren Verträgen, wie z. B. Arbeitsverträgen, Kaufverträgen oder auch Eheverträgen, wünschen. Außerdem erläutere ich Ihnen ausführlich den rechtlichen Rahmen, wenn es umWiderruf, Nachbesserung oder Preisminderung geht. Des Weiteren berate ich Sie ausführlich rund um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner können Sie sich auf mich verlassen, falls Sie ein Vertragsverhältnis kündigen möchten.

Sozialrecht

Abgelehnte Bescheide sowie die Streichung wichtiger sozialer Leistungen können Menschen an den Rand des Existenzminimums drängen. Wenn Sie sich gegen die Entscheidung des Jobcenters oder der Arbeitsagentur wehren möchten, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Ich setze mich mit Engagement und der nötigen Durchsetzungsstärke für Ihre Rechte ein. Gerne beantworte ich Fragen rund um die Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen, z. B. von Arbeitslosengeld (Hartz IV), Elterngeld, Krankengeld oder Kindergeld. Auch bei Fragen zu Ihrer Rente, einer Erwerbsminderung oder wenn eine Sanktion oder Rückforderung vorliegt, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Ausländerrecht & Asylrecht

Wenn Ihnen die Ausweisung oder Abschiebung droht, sollten Sie sich schnellstmöglich an mich wenden. Ich berate Sie während des gesamten Asylverfahrens und sorge dafür, dass Ihre Rechte optimal vertreten werden. Ich beantworte Ihre Rechtsfragen zu den Themen Familienzusammenführung sowie Verlängerung des Aufenthaltstitels und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

In einem der genannten Rechtsgebiete besteht Informations- und Beratungsbedarf? Setzen Sie sich mit mir per E-Mail, Telefon oder über das anwalt.de-Profil in Verbindung.

info@rae-brockhoff.de
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Wir, die ANWALTSKANZLEI EIKEL & PARTNER GBR sind eine der führenden Anwaltskanzleien für Ihr geistiges Eigentum.
Wir sind NATIONAL und INTERNATIONAL auf den VERSCHIEDENSTEN RECHTSGEBIETEN tätig.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

- PA...

Wir, die ANWALTSKANZLEI EIKEL & PARTNER GBR sind eine der führenden Anwaltskanzleien für Ihr geistiges Eigentum.
Wir sind NATIONAL und INTERNATIONAL auf den VERSCHIEDENSTEN RECHTSGEBIETEN tätig.

Wir sind insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

- PATENTRECHT

- MARKENRECHT

-DESIGNRECHT

- Urheberrecht 

- WETTBEWERBSRECHT

- VERTRAGSRECHT

- FIRMENRECHT

- Wirtschaftsrecht

ZIVILRECHT

- ARBEITSRECHT

- STRAFRECHT

- VERKEHRSRECHT

- FAMILIENRECHT

- Mietrecht

- UND ALLGEMEINE RECHTSBERATUNG.

wasner@eikel-partner.de
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Ich bin Partner der Kanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB in Paderborn.

Fachanwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht

Ich berate und vertrete Sie bundesweit überwiegend auf den Gebieten 

  • Berufsunfähigkeits-Versicherung, 
  • Krankentagegeld-Versicherung, 
  • vorvertragliche Anzeigepflicht (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, Rücktritt, Kündigung, Risikoausschluss)
  • Private Unfallversicherung
  • Arzthaftungsrecht
  • Amtshaftungsverfahren (für Sozialversicherungsträger)

Fachveröffentlichungen von Rechtsanwalt Melzer (Auszug)

  • Guter Makler - böser Makler, Zur Zurechnung von Fehlern bei der Antragsstellung, Experten-Report 11/2016, 18 ff.
  • Versicherer kann Krankentagegeld nicht einseitig herabsetzen, wenn Nettoeinkommen des VN sinkt, VK 2016, 213 ff.
  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten muss der Versicherungsnehmer das Bestehen einer Berufsunfähigkeit prüfen, VK 2016, 120 ff.
  • Aktuelles vom BGH zur Gelenk-Rechtsprechung und zum richtigen Zeitpunkt der Erstbemessung in der Unfallversicherung, VK 2016, 39 ff.
  • Ist eine Anfechtung auch noch nach Ablauf von zehn Jahren möglich, wenn der Versicherungsfall vorher eingetreten ist?, VK 2016, 15 ff.
  • Das „Zeitreise-Problem“ mit Sachverständigengutachten in der Berufsunfähigkeitsversicherung, VK 2015, 206 ff.
  • Was ist der "richtige Zeitpunkt" für die gerichtliche Überprüfung der Erstbemessung einer unfallbedingten Invalidität?, eR 2015, S. 24 f.
  • Ist ein Rückhandschlag beim Tennis als erhöhte Kraftanstrengung unfallversichert? (Anm. zu LG Potsdam), VK 2015, 168 ff.
  • Berufliche Anforderungen sind bei der medizinischen Notwendigkeit zu berücksichtigen (Anm. zu LG Göttingen), VK 2015, 150 ff.
  • Krank ist krank – auf Erforderlichkeit und Ursache der Heilbehandlung kommt es nicht an (OLG Köln), VK 2015, 132 ff.
  • Was Vermittler über die gesetzliche Unfallversicherung wissen sollten, ASSCompact 6/2015, S. 52 f.
  • Sonderausgabe zu Leistungsverweigerungen bei Rechtsschutz-Versicherern, VK 2015, 1 ff.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung - In diesen Fällen ist die zeitliche Befristung eines Anerkenntnisses in der BUZ unwirksam (LG Dortmund), VK 2015, 77 ff.
  • Keine einseitige Anpassung des Krankentagegeldes bei Absinken des durchschnittlichen Nettolohns? (OLG Karlsruhe), VK 2015, 63 ff.
  • Die private Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung - wann und was leistet sie?, WVV 2015, 15 ff.
  • Prämienverzug in der privaten Pflegeversicherung (PPV) kann eine Ordnungswidrigkeit sein (Anm. zu OLG Braunschweig), VK 2015, 26 ff.
  • So sollten Sie bei der Leistungsverweigerung des Versicherers reagieren, Sonderausgabe Versicherung und Recht kompakt 2014
  • Haftung bei Schulunfällen (§§ 104, 105 SGB VII): Wann greift der Haftungsausschluss?, OLG Hamm, Urteil vom 8.11.13, I-26 U 31/13, VK 2014, 66 ff.
  • Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Erstbemessung einer unfallbedingten Invalidität (zugl. Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.8.13, I-4 U 221/11), VK 2014, 29 ff.
  • Folgen von Obliegenheitsverletzungen in der Personenversicherung (zugl. Anmerkung zu LG Potdsam, Urteil vom 12.12.2012, 2 O 223/12), VK 2014, 7 ff.
  • Keine Anfechtungsmöglichkeit des VR ohne Arglistnachweis trotz Falschangaben des VN (zugl. Anmerkung zu LG Dortmund, Urteil vom 8.11.2013, 2 O 452/12), VK 2013, 207 ff.
  • Sonnenbrillen – medizinisch notwendig oder nur modisches Accessiore?, VK 2013, S. 143 ff.
  • Gilt die Nachweispflicht auch bei volljährigen Mitversicherten? (zugl. Anm. zu OLG Köln), VK 2013, S. 170 ff.
  • Sommer, Sonne und ... Versicherungen? Typische Steitfälle, VK 2013, S. 141 f.
  • Jeder Handschlag schadet in der Krankentagegeldversicherung– wirklich jeder? (zugl. Anmerkung zu BGH, Urteil vom 3.4.2013, IV ZR 239/11), VK 2013, S. 104 f.
  • Ein Leistungsausschluss ist kein Selbstbehalt im Sinne von § 193 Abs. 3 VVG, VK 2013, S. 70 ff.
  • Geld und Freizeit allein können Qualifikation und Wertschätzung nicht ausgleichen (zugl. Anmerkung zu OLG Karlsruhe, Urteil 6.12.2012, 12 U 93/12), VK 2013, S. 30 ff.
  • Der Wahlgerichtsstand des § 215 Abs. 1 S. 1 VVG gilt auch für juristische Personen, VK 2013, S. 3 ff.
  • Abstrakte Verweisungsklausel in der Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist unwirksam (zugl. Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom vom 7.9.12, I-20 W 12/12), VK 2012, S. 208 ff.
  • Keine arglistige Täuschung bei Relevanzprüfung der Antworten des VN durch den Agenten (zugl. Anmerkung zu OLG Brandenburg, Urteil vom 10.8.12, 11 U 116/11), VK 2012, S. 192 ff.
  • Folgen von Obliegenheitsverletzungen in der Personenversicherung (zugl. Anmerkung zu LG Potdsam, Urteil vom 12.12.2012, 2 O 223/12), VK 2014, 7 ff.
  • Die Darlegungs- und Beweislast in der Berufsunfähigkeitsversicherung, VK 2012, S. 158 ff.
  • Zur Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung in der privaten Krankenversicherung (zugl. Anmerkung zu BGH, Urteil vom 07.12.2011, IV ZR 50/11), VuR 2012, S. 198 ff.
  • Unfallfiktion bei erhöhter Kraftanstrengung: Alles klar?, VK 2012, S. 106 ff.
  • Vorschuss statt Erstbemessung: Wann wird die Invaliditätsentschädigung fällig?, VK 2012, S. 87 ff.
  • Keine (zu) hohen Anforderungen an den Sachvortrag über medizinische Zusammenhänge (zugl. Anmerkung zu BGH, Urteil vom 21.9.2011, IV ZR 95/10), VK 2012, S. 44 ff.
  • Leistungskürzung wegen mitwirkender Krankheiten und Gebrechen (zugl. Anmerkung zu BGH, Urteil vom 23.11.2011, IV ZR 70/11), VK 2012, S. 27 ff.
  • Daumen in der Kreissäge: (un)freiwillige Gesundheitsbeschädigung? (zugl. Anm. zu OLG Kiel, 23.6.2011, 16 U 134/10), VK 2012, S. 7 ff.
  • BGH bestätigt Sanktionslosigkeit von Obliegenheitsverletzungen (zugl. Anmerkung zu BGH, Urteil vom 12.10.2011, IV ZR 199/10), VK 2011, 201 ff.
  • Beginn und Ende einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung (zugl. Anmerkung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2011, 7 U 27/11), VK 2011, 176 ff.
  • Zur Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach erfolgter Umschulung (zugl. Anmerkung zu LG Aurich, Urteil vom 31.05.2011, 3 O 724/10), VK 2011, 133 ff.
  • Zur fristlosen Kündigung in der privaten Krankenversicherung (zugl. Anmerkung zu OLG Brandenburg und OLG Celle), VK 2011, 114 f.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.melzer-penteridis.de

mm@melzer-penteridis.de
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Rechtsanwalt Benedikt Klein

  • 1986 - 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm- Universität in Bonn
  • 1992 Mitarbeiter in der Bibliothek des Deutschen Bundestages, Bonn
  • 1992- 1995 Referendariat beim Landgericht Aachen
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Rechtsanwalt Benedikt Klein

  • 1986 - 1992 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm- Universität in Bonn
  • 1992 Mitarbeiter in der Bibliothek des Deutschen Bundestages, Bonn
  • 1992- 1995 Referendariat beim Landgericht Aachen
  • 1994 - 1995 Wahlstation in der Rechtsanwaltskanzlei Robert D. Gould P.C. Law Firm, Empire State Building, New York City, N.Y., U.S.A
  • 1996 Zulassung als Rechtsanwalt beim Land- und Amtsgericht Paderborn
  • 1995 - 1998 Rechtsanwalt in der Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Selker & Kollegen, Paderborn
  • 1999 Gründung einer Rechtsanwaltsbürogemeinschaft in Paderborn
  • 2004 Eintritt in die Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Schulte & Klein, Paderborn
  • 2008 Umbennung Rechtsanwaltskanzlei SKB
  • 2016 Umbenennung in KBM Rechtsanwälte
  • Mitglied im Anwalt- und NotarVerein Paderborn e.V.
  • Mitglied der Arge Strafrecht des Deutschen Anwaltverein
  • 2001 - 2021 1. Vorsitzender des Vereins zur Föderung der Bewährungshilfe im ASD im LG Bezirk Paderborn

Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts stehe ich sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie als Angestellter eine Abmahnung oder sogar die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, zeige ich Ihnen rechtliche Möglichkeiten auf, wie beispielsweise die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Darüber hinaus können Sie sich gerne an mich wenden, falls Sie ein Opfer von Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz geworden sind – ich nehme mich mit viel Sachverstand und Kompetenz Ihrem Fall an. Darüber hinaus bin ich Arbeitgebern bei der rechtssicheren und gewissenhaften Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen behilflich. Des Weiteren bin ich der richtige Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel um den Ausspruch einer Kündigung oder um einen Betriebsübergang geht.

Strafrecht

Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. das Jugendstrafrecht, Diebstahl und Raub, Körperverletzung oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Verkehrsrecht

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt? Das Auto, das Sie gekauft oder geleast haben, entspricht nun doch nicht Ihren Vorstellungen? Ich übernehme für Sie gerne die Schadensregulierung nach einem Unfall im Straßenverkehr und mache Ihre entstandenen Ansprüche aus einem Autokauf oder Fahrzeugleasing geltend. Außerdem wahre ich Ihre Rechte im Bußgeldverfahren, falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und nun nicht wissen, wie Sie reagieren sollen. Gerne sichere ich Ihre Interessen, wenn Ihnen Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Aber auch wenn gegen Sie Ermittlungen wegen einer Verkehrsstraftat angestrengt werden, ist versierte anwaltliche Unterstützung nötig.

Zivilrecht

Im täglichen Rechtsverkehr kommt es zu Rechtsbeziehungen verschiedenster Art, egal ob z. B. ein Kaufvertrag, Werkvertrag oder Darlehensvertrag dafür die Grundlage bildet. Wenn es bei der Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte zu Konflikten kommt, überprüfe ich, welche Rechte für Sie aus dem entsprechenden Vertrag resultieren und setze diese erfolgreich durch. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um Schadensersatz, Gewährleistungsfragen oder einen Rücktritt geht. Ich bin sowohl rechtsberatend als auch rechtsgestaltend tätig und vertrete Sie bei Bedarf außergerichtlich sowie in zivilgerichtlichen Verfahren. Vertrauen auch Sie meiner Fachkompetenz auf diesem Gebiet!

Gerne können Sie mich über das anwalt.de-Profil kontaktieren oder sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen. Werfen Sie auch einen Blick auf meine Rechtstipps – dort erhalten Sie erste Informationen zu Ihrer rechtlichen Situation und können im Anschluss über das Formular Kontakt aufnehmen.

klein@kbm-rechtsanwaelte.de
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Herr Eikel studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und Universität Bielefeld und absolvierte das Referendariat am Landgericht Paderborn. 

In meiner Kanzlei in Paderborn stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Profitieren Sie von langjähriger Er...

Herr Eikel studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und Universität Bielefeld und absolvierte das Referendariat am Landgericht Paderborn. 

In meiner Kanzlei in Paderborn stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite. Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung sowie umfangreichem Fachwissen und überzeugen Sie sich von maßgeschneiderten, langfristig erfolgreichen Lösungen! Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an mich – ich berate und vertrete Sie persönlich, engagiert und effektiv.

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht stellt einen weiteren Interessenschwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. Ich leiste Ihnen kompetenten und fachkundigen Rechtsbeistand bei der Schadensregulierung nach einem Unfall im Straßenverkehr, sollten Sie in diesen verschuldet oder unverschuldet verwickelt worden sein. Darüber hinaus übernehme ich die Geltendmachung von verkehrsrechtlichen Ansprüchen auf Schadensersatz, Haushaltsführungsschaden und Nutzungsausfall. Haben Sie hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten, nachdem Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, wie beispielsweise Vorfahrtsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsverstoß, begangen haben? Um gegen diesen Vorwurf vorzugehen und ein drohendes Fahrverbot abzuwehren, können Sie gerne jederzeit mit mir in Kontakt treten.

Arbeitsrecht

Meine arbeitsrechtliche Tätigkeit  besteht in der Durchsetzung der Interessen von Arbeitnehmern ebenso wie von Geschäftsführern, leitenden Mitarbeitern, Führungskräften und Betriebsräten. Profitieren auch Sie von meinem Sachverstand und Engagement, egal ob es beispielsweise um rechtliche Auseinandersetzungen in Verbindung mit einer Abmahnung oder Kündigung, oder die Ausgestaltung eines Aufhebungsvertrags geht! Darüber hinaus können Sie sich auch bei betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Belangen sowie Fragen der betrieblichen Altersversorgung jederzeit vertrauensvoll an mich wenden.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Ihnen droht aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerscheinentzug oder die MPU? Ich nehme für Sie Akteneinsicht in das jeweilige Ermittlungsverfahren und prüfe im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenrechts den Ermittlungsstand. Da sich bei Bußgeldverfahren oftmals Fehler einschleichen, kann ich durch einen rechtzeitigen Einspruch dafür sorgen, dass das Bußgeld gemindert oder sogar aufgehoben wird.

Wenden Sie sich gerne telefonisch, per E-Mail oder ganz einfach und direkt über das anwalt.de-Profil an mich. Ich nehme mir Zeit für Sie, prüfe die rechtlichen Gegebenheiten detailliert und biete Ihnen eine zügige Einschätzung der Chancen und Risiken in Ihrem individuellen Fall.

justus.eikel@rehmann.de
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Ihr Rechtsanwalts-Partner mit langjähriger Praxiserfahrung für

Recht - Unternehmen - Wirtschaft - Steuern 

mit Schwerpunkten Gesellschaftsrecht – Unternehmensrecht – Arbeitsrecht – Vertragsrecht – Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt und Fach...

Ihr Rechtsanwalts-Partner mit langjähriger Praxiserfahrung für

Recht - Unternehmen - Wirtschaft - Steuern 

mit Schwerpunkten Gesellschaftsrecht – Unternehmensrecht – Arbeitsrecht – Vertragsrecht – Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt Martin  J. Warm bietet mittelständischen Unternehmen, Dienstleistern sowie Privatpersonen professionelle, praxisorientierte und persönliche Rechtsberatung. 

Mit Engagement und Zielstrebigkeit setzt er sich für Ihre individuellen Interessen ein und entwickelt gemeinsam mit Ihnen erfolgreiche Lösungsansätze für Ihr Rechtsanliegen.

Arbeitsrecht für Vorstände, Geschäftsführer und Manager 

Für Vorständen, Geschäftsführern und Managern bietet Rechtsanwalt Warm durch individuelle Kurzberatung, begleitendes Coaching oder rechtliche Vertretung Unterstützung:

  • durch Beratung vor Bestellung und Abschluss des Anstellungsvertrages bzw. Dienstvertrages
  • durch Erkennung und Minimierung von Risikopotentialen
  • durch Beratung bei Haftungsfragen
  • durch Coaching in Zusammenhang mit Fragen zu Corporate Governance und Unternehmensführung und Unternehmensüberwachung
  • durch Erarbeitung einvernehmlicher Regelungen
  • durch Entwicklung kreativer Lösungsansätze
  • durch Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen aus Dienstverträgen in Verhandlungen mit Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsrat
  • durch Vertretung im Falle von Inanspruchnahmen wegen Pflichtverletzungen
  • durch Koordinierung von Steuerberatern, Strafverteidigern in besonderen Situationen

Vorstände, Geschäftsführer und Manager erfordern in der anwaltlichen Beratung besonderes Feingefühl!

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Rechtsanwalt Warm unterstützt mit seiner langjährigen Schnittstellenerfahrung Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor, während und bei Beendigung von Anstellungsverträgen. 

Rechtsanwalt Warm kennt beide Seiten. 

Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung anwaltlich prüfen und optimieren lassen? 

Haben Sie eine Abmahnung oder sogar die Kündigung erhalten? Oder haben Sie Rechtsfragen zu Ihrem Abfindungsanspruch? 

Rechtsanwalt Warm ist in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten jederzeit mit sachkundigem Rat für Sie da, beispielsweise auch bei Streitigkeiten über Urlaubs-, Teilzeit- oder Elternzeitansprüche. 

Neben der engagierten Vertretung von Arbeitnehmern im Kündigungsschutzverfahren befasst er sich außerdem mit der Betreuung von Arbeitgebern und Betriebsräten, z. B. rund um Betriebsvereinbarungen, Zielvereinbarungen oder Umstrukturierungen. 

Wir begleiten Sie vor, während und bei Beendigung von Arbeitsverträgen:

  • durch Prüfung eines Arbeitsvertrags vor Abschluss
  • durch punktuelle Beratung in kritischen Situationen (z.B. bei Abmahnung, bei Haftungsinanspruchnahme oder in einem schwelenden Konflikt)
  • durch Coaching bei Mobbing
  • durch Beratung im Vorfeld einer Änderungskündigung oder einer Beendigungskündigung und im Umfeld eines Aufhebungsvertrags
  • durch Prüfung und Erstellung eines Arbeitszeugnisses
  • durch Unterstützung bei einem Betriebsübergang
  • durch Prüfung eines Wettbewerbsverbots
  • durch gerichtliche Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage oder bei anderen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen

IT-Vertragsrecht
& EDV-Recht

Wenn Sie im Onlinebereich tätig sind, sind die verschiedensten Verträge rechtssicher zu gestalten. Herr Rechtsanwalt Warm übernimmt für Sie die Erstellung von Projektverträgen, Hardwareverträgen, Softwareerstellungsverträgen, Webdesignverträgen, EDV-Wartungsverträgen, Outsourcingverträgen sowie AGB und befasst sich gerne auch mit der Überprüfung Ihrer bereits vorliegenden Vertragsdokumente. Im Bereich des IT-Rechts wird er außerdem insbesondere dann tätig, wenn ein Bezug zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten vorliegt.

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Herr Rechtsanwalt Warm steht Ihnen bei wichtigen Entscheidungen im Rahmen der Gesellschaftsgründung zur Seite, beispielsweise bei der Wahl der geeigneten Rechtsform. Darüber hinaus unterstützt er Sie bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen sowie Satzungen und setzt sich langfristig für Ihre unternehmerischen Interessen ein. Dabei befasst er sich z. B. mit Aspekten der Unternehmensnachfolge für Familienunternehmen, mit Rechtsfragen rund um den Verkauf oder die Übernahme von Gesellschaften bzw. Gesellschaftsteilen oder mit der Vertretung Ihrer Interessen bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern. Große Bedeutung fällt außerdem der Beratung bei der Abwehr von Haftungsansprüchen zu, ebenso wie der Betreuung von Handelsvertretern im Hinblick auf die Provisionsabrechnung oder den Handelsvertreterausgleich. 

Steuerrecht & Steuerstrafrecht / Hauptzollamt

Herr Rechtsanwalt Warm entwickelt für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Konzept zur Abwehr. Gerne arbeitet er hierfür mit Ihrem Steuerberater zusammen, um Ihnen das bestmögliche Ergebnis bieten zu können. Er vertritt Ihre Rechte außerdem in steuerstrafrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, wenn Sie z.B. der Steuerhinterziehung bezichtigt werden, einer Durchsuchung unterzogen werden oder eine strafbefreiende Selbstanzeige anfertigen möchten oder eine Auseinandersetzung mit der Sozialversicherung und dem Hauptzollamt zu begleiten ist.

Wirtschaftsrecht

Kompetente und professionelle juristische Hilfe erhalten Sie von Herrn Rechtsanwalt Warm weiterhin im Unternehmens- und Wirtschaftsrecht. Er steht Ihnen bei, wenn in der Rechtsbeziehung zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten Streitigkeiten oder Unklarheiten entstehen. Im wirtschaftlichen Bereich berät er Sie außerdem fachkundig zu den rechtlichen Besonderheiten rund um die Gründung, die Führung, die Umwandlung oder den Verkauf eines Unternehmens und wird dabei insbesondere in den Schnittstellen zum Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht tätig. 

Forderungseinzug
& Inkasso

Von Herrn Rechtsanwalt Warm erhalten Sie eine professionelle und effektive Inkassoberatung, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Forderungen beizutreiben. Er setzt sich vom anwaltlichen Schreiben über das Mahnverfahren bis hin zum gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren engagiert für Ihre Ansprüche ein und entwickelt außerdem ein zielgerichtetes Forderungsmanagementkonzept für Ihr Unternehmen.

Vertragsrecht

Sie haben Bedenken, dass Ihre Vertragsdokumente bestimmte versteckte Klauseln enthalten könnten, die sich im Streitfall zu Ihrem Nachteil auswirken? Herr Rechtsanwalt Warm übernimmt die Prüfung Ihres Vertrags, nimmt Optimierungen und Korrekturen vor oder befasst sich mit der Neugestaltung des Vertrags. Wenn Streitigkeiten mit dem Vertragspartner über vertraglich festgelegte Rechte, Pflichten und Ansprüche bestehen, steht er mit kompetentem Rat an Ihrer Seite und verhilft Ihnen zur Durchsetzung Ihres guten Rechts.

Weitere Rechtsgebiete in der Kanzlei Warm & Kollegen Rechtsanwälte

werden von der Rechtsanwältin Judith Spilker (https://www.anwalt.de/judith-spilker) bearbeitet:

  • Mietrecht (privat und gewerblich)
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht
kanzlei@warm-rechtsanwaelte.de
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Spezialisiert und engagiert

Ich bin Partner der Kanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB - ich kenne mich besonders gut aus, wenn es auf medizinische Gutachten in einem Verfahren ankommt. Hierzu halte ich Vorträge vor anderen Anwälten, um sie...

Spezialisiert und engagiert

Ich bin Partner der Kanzlei Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB - ich kenne mich besonders gut aus, wenn es auf medizinische Gutachten in einem Verfahren ankommt. Hierzu halte ich Vorträge vor anderen Anwälten, um sie fortzubilden (DeutscheAnwaltAkademie, Rechtsanwaltskammer Hamm, Rechtsanwaltskammer München, Rechtsanwaltskammer Sachsen und bei anderen Fortbildungsanbietern). 

Meine Spezialthemen sind:

  • Arzthaftungsrecht
  • Personenschäden nach Unfällen
  • Krankenkassenrecht / Krankenversicherung (privat und gesetzlich)
  • Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/Gdb / Merkzeichen)
  • Unfallversicherung (privat)
  • Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung/Unfallkasse (gesetzlich - Arbeitsunfall / Wegeunfall / Berufskrankheit)
  • Berufsunfähigkeit
  • Krankentagegeld

Außerdem berate ich Unternehmen und Privatpersonen, wenn es um Beiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung geht (Beitragsrecht / Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung).

Der FOCUS hat festgestellt: Ich bin ein TOP Rechtsanwalt Medizinrecht und TOP Rechtsanwalt Sozialrecht - und zwar in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020.

Ich bin außerdem:

  • Autor in der Fachzeitschrift "Versicherung und Recht kompakt"
  • Vorsitzender Anwalt- und NotarVerein Paderborn e.V.
  • Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht (Deutscher Anwaltverein)
  • Redakteur „ASR - Anwalt/Anwältin im Sozialrecht" (NOMOS Verlag)
  • Mitglied im Fachanwaltsausschuss Sozialrecht der Rechtsanwaltskammer Hamm

Im Sozialrecht fühle ich mich besonders wohl. Kein Wunder: Ich bin Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein. Knapp 1.200 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Schwerpunkt Sozialrecht haben sich darin zusammengeschlossen. Bei den Themen Berufsgenossenschaft, Schwerbehinderung und Krankenkasse kann ich mein Fachwissen und meine Erfahrung ausspielen – vor allem, wenn medizinische Gutachten maßgeblich sind. Auch die Sachverständigen kennen mich. Ich halte hierzu Vorträge für andere Anwälte, die sich fortbilden. Zahlreiche Rechtsanwaltskammern (z.B. Hamm, Sachsen und München) und private Anbieter (DeutscheAnwaltAkademie, Deutsches Anwaltsinsitut e.V.) beauftragen mich. Egal, ob es um einen Widerspruch, eine Klage vor dem Sozialgerichtgeht, Berufung vor dem Landessozialgericht oder Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundessozialgericht geht: Ich bin Ihr Anwalt. 

Das Wissen über medizinische Gutachten nutze ich auch, wenn Sie Ärzte oder ein Krankenhaus verklagen möchten. Schmerzensgeld, Schadensersatz, Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden – auch hier kennt ich mich aus. Ebenso gehe ich  gerne gerne private Versicherungen vor – Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung und Krankentagegeld. 

Zu meinen Mandanten zählen auch Unternehmen, die sich um die Beiträge zur Sozialversicherung streiten (Betriebsprüfung). 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.melzer-penteridis.de


np@fachkanzlei.com
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Häufig gestellte Fragen zu Arbitrage in internationalen Streitigkeiten

Was kann ich tun, wenn ich die Miete nicht zahlen kann? 1 Antwort

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16.12.2024

Ich kann die Miete für meine Wohnung nicht mehr bezahlen. Welche Optionen habe ich in Deutschland?

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Wie kann ich gegen eine unerwünschte Werbung vorgehen? 1 Antwort

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16.12.2024

Ich bekomme ständig unerwünschte Werbung per E-Mail und Post. Was kann ich tun, um das zu stoppen?

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Wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen? 1 Antwort

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16.12.2024

Ich möchte meinen Mietvertrag kündigen. Was muss ich beachten, um rechtlich korrekt vorzugehen?

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Ich wurde ungerechtfertigt gekündigt. Was kann ich tun, um meine Rechte zu verteidigen?

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Was muss ich bei einer Scheidung beachten? 1 Antwort

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16.12.2024

Ich möchte mich scheiden lassen. Was muss ich beachten, um meine Rechte zu wahren?

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Ich möchte ein Unternehmen gründen. Welche rechtlichen Schritte muss ich unternehmen?

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Ich habe meine Steuererklärung abgegeben, aber später festgestellt, dass ich einen Fehler gemacht habe. Was muss ich tun, um das zu korrigieren?

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Was bedeutet eine fristlose Kündigung und wann darf sie ausgesprochen werden?

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