Herr José Martinez Salinas, spanischer Staatsbürger, ist als Abogado (spanischer Rechtsanwalt) und Spezialist für deutsch-spanisches Erbrecht und spanisches Immobilienrecht. Neben seiner Muttersprache Spanisch spricht er auch nahezu akzentfrei Deutsch. Er ist Partner von WF Frank & Partner Rechtsa...
Herr José Martinez Salinas, spanischer Staatsbürger, ist als Abogado (spanischer Rechtsanwalt) und Spezialist für deutsch-spanisches Erbrecht und spanisches Immobilienrecht. Neben seiner Muttersprache Spanisch spricht er auch nahezu akzentfrei Deutsch. Er ist Partner von WF Frank & Partner Rechtsanwälte, Berlin, und berät zusammen mit Kollegen von WF Legal Partners" in Palma de Mallorca auch auf Mallorca. Weitere Kooperationsbüros gibt es in Köln (WF Wiens & Collegen), München (WF Fletcher & Fletcher) und Hamburg (Niederlassung Frank & Partner Rechtsanwälte).
Deutsch-spanisches Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
Herr José Martinez Salinas ist Spezialist für deutsch-spanisches Erbrecht und berät in Zusammenarbeit mit deutschen Fachanwälten für Erbrecht umfassend im deutsch-spanischen Erbfall. Typische Fälle sind:
- Abwicklung von Erbschaften in Spanien (Erbschaftsannahme, Erbteilung, Erbschaftssteuererklärung, Grundbuchumschreibung),
- Beratung zur Vermeidung der spanischen und deutschen Erbschaftsteuer bei deutsch-spanischem Vermögen,
- Vorweggenommene Erbfolge von Immobilien in Spanien (z.B. Schenkung oder "Verkauf an den Erben"),
- Vorbereitung eines handschriftlichen oder notariellen Testaments bei deutsch-spanischem Vermögen,
- Recherche nach Vermögen in Spanien (z.B. Grundbuchauszug, Handelsregisterrecherchen),
- Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüche (z.B. Pflichtteil) in Spanien
- Vertretung in Deutschland bei Anwendbarkeit spanischen Erbrechts.
- Recherche nach Nachlassvermögen in Spanien,
- Streitige Durchsetzung von Erbansprüchen (z.B. Pflichtteil / Noterbrecht, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Erbe, Vermächtnis) in Spanien
Herr Martinez Salinas veröffentlich regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften (z.B. ZEV, NWB, IWB) und im WF Praxis Report zum deutsch-spanischen Erbrecht. Eine Publikationsliste (zum Teil mit Verlinkung zum Volltext) finden Sie hier.
Verkauf von Immobilien in Spanien
Wertvollster Nachlassgegenstand im deutsch-spanischen Erbfall ist in der Regel eine Immobilie und nach dem Erbfall wird oft die Begleitung beim Verkauf gewünscht. Daher berät Herr Martinez Salinas natürlich auch beim Verkauf der ererbten Immobilie. Aber auch wenn Sie Beratung beim Verkauf einer Immobilie in Spanien wünschen, ist er Ihr erfahrender Ansprechpartner. Seine Leistungen umfassen insbesondere
- Steuerliche Beratung und Vertretung vor Ort beim Verkauf (Gewinnbesteuerung, Doppelbesteuerungsabkommen);
- Beratung bei Bewertung der Immobilie;
- Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra),
- Entwurf des privatschriftlichen Kaufvertrags (z.B. mit Arrras-Klausel),
- Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung des Kaufvertrags (escritura de compraventa),
- Zahlungsabwicklung und Zahlungsverkehr nach Deutschland;
- Nachlegalisierung von Schwarzbauten in Spanien (z.B. Verfahren der obra nueva);
- Nacheintragung von nur durch Privatvertrag erworbenen Immobilien.
Kauf von Immobilien in Spanien
Herr Martinez Salinas berät auch beim Kauf von Liegenschaften (Finca, Appartement) in Spanien. Seine Leistungen umfassen insbesondere
- Beratung bei der Hypothekenfinanzierung;
- Beratung bei der Bewertung (z.B. Instruktion Wertgutachter; steuerliche Bewertung);
- Beratung betreffend die Person des Erwerbers (Kinder, spanische Gesellschaft); Beratung bei Beauftragung eines Maklers (Auswahl, Maklervertrag, Vertragsbedingungen);
- Risikovorprüfung,
- Entwurf Kaufoptionsvertrag (opción de compra),
- Entwurf des privatschriftlichen Kaufvertrags (z.B. mit Arrras-Klausel),
- Vorbereitung und Wahrnehmung Termin zur Beurkundung des Kaufvertrags (escritura de compraventa),
- Zahlungsabwicklung und Zahlungsverkehr nach Deutschland;
- Steuerliche Beratung und Vertretung im Hinblick auf die durch den Erwerber zu zahlenden Steuern (z.B. Grunderwerbsteuer) und die laufenden Steuern (z.B. Grundsteuer, Vermögenssteuer, Einkommensteuer auf Nutzungsvorteil bei Eigennutzung).
Unsere Mandanten auf den Balearen Unsere Beratungsleistungen werden von Mandanten auf den ganzen Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera) in Anspruch genommen. Mandanten kommen aus allen Gemeinden der Balearen Inseln, z.B. Alaró, Alcúdia, Algaida, Andratx, Ariany, Artà, Banyalbufar, Binissalem, Búger, Bunyola • Calvià, Campanet, Campos, Capdepera, Consell, Costitx, Deià, Escorca, Esporles, Estellencs, Felanitx, Fornalutx, Inca, Lloret de Vistalegre, Lloseta, Llubí, Llucmajor, Manacor, Mancor de la Vall, Maria de la Salut, Marratxí, Montuïri, Muro, Palma, Petra, Pollença, Porreres, Puigpunyent, Santa Eugènia, Santa Margalida, Santa Maria del Camí, Santanyí, Sant Joan, Sant Llorenç des Cardassar, Sa Pobla, Selva, Sencelles, Ses Salines, Sineu, Sóller, Son Servera, Valldemossa, Vilafranca de Bonany.
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