Anwaltssache ist Vertrauenssache
Rechtsanwältin Huber ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig und berät vor allem Selbständige, kleine Unternehmen, Geschäftsführer und Freelancer. Im Rahmen ihrer Expertise steht sie daneben auch Privatpersonen als Ansprechpartneri...
Anwaltssache ist Vertrauenssache
Rechtsanwältin Huber ist seit über 20 Jahren als Rechtsanwältin tätig und berät vor allem Selbständige, kleine Unternehmen, Geschäftsführer und Freelancer. Im Rahmen ihrer Expertise steht sie daneben auch Privatpersonen als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Die Angelegenheiten Ihrer Mandanten behandelt Rechtsanwältin Huber höchst vertraulich und legt daher großen Wert auf eine persönliche Zusammenarbeit.
Neben persönlicher und telefonischer Beratung bietet Rechtsanwältin Huber ihren Mandanten Online-Beratung an – selbstverständlich unter Beachtung des Datenschutzes.
Im Arbeitsrecht sind ihre Mandanten
Arbeitgeber, Geschäftsführer, Arbeitnehmer und Selbständige.
Frau Huber erstellt und überprüft
Ihren Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Geschäftsführervertrag und Ihr Zeugnis,
berät Sie bei alltäglichen Fragen des Arbeitslebens wie
Abmahnung, Kündigung, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, Befristung des Arbeitsverhältnisses, Elterngeld und Elternzeit, Überstunden und Mehrarbeit, Krankheit, Freistellung, Wechsel von Vollzeit in Teilzeit und umgekehrt, Urlaub, Beschäftigung von Minderjährigen und Schwerbehinderten, Minijobs und Gleitzeitarbeit, korrekten Lohnabrechnungen, Abfindung,
unterstützt Sie bei
Mobbing, Konflikten unter Mitarbeitern, Konflikten zwischen Vorgesetzten und Arbeitnehmern, Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat,
vertritt Sie außergerichtlich, vor dem Arbeitsgericht, dem Landgericht und allen anderen Gerichten und unterstützt Sie als
Mediatorin bei allen innerbetrieblichen Arbeitskonflikten.
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Im Insolvenzrecht ist Rechtsanwältin Huber Ansprechpartnerin für
Schuldner, Gläubiger, Privatpersonen, Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter.
Sie
prüft, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen,
bereitet Ihren Insolvenzantrag vor und reicht den Insolvenzantrag bei Gericht ein,
berät Sie im Insolvenzverfahren zu Ihren Rechten und Pflichten,
vertritt Sie vor dem Insolvenzgericht und gegenüber dem Insolvenzverwalter, insbes. bei
- Anfechtung und Rückforderung erhaltener Zahlungen,
- Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern,
- Ansprüchen / Forderungen aus Schadensersatz,
erstellt Ihren Schuldenbereinigungsplan,
meldet Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an.
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Im Sozialversicherungsrecht unterstützt Rechtsanwältin Huber
Arbeitgeber, Selbständige, Freie Mitarbeiter und Gesellschafter-Geschäftsführer.
Des Weiteren übernimmt Frau Huber Regelmäßig folgende Mandate:
- Beratung zu Ihrer eigenen Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und Krankenversicherung sowie zu der Versicherungspflicht Ihrer Mitarbeiter
- Prüfung, ob eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich ist,
- Vertretung im Statusfeststellungsverfahren und bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung im Anhörungsverfahren, im Widerspruchsverfahren und bei Klagen vor den Sozialgerichten.
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Je nach Wunsch werden die Beratungstermine in der Kanzlei, in Ihren Räumlichkeiten, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Online-Beratung durchgeführt.
rain@sirkahuber.de