Die Schwerpunkte der Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Kleinert liegen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts in Verbindung mit dem Gesellschaftsrecht.
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Familien- und Scheidungsrecht
Frau Rechtsanwältin Kleinert berät Sie ausführlich bezüglich der Ausgestaltung von Eheverträgen. Sie prüft Ihren bereits bestehenden Ehevertrag auf seine formelle und inhaltliche Richtigkeit und bespricht mit Ihnen gegebenenfalls Anpassungen entsprechend Ihren Vorstellungen. Gerade für Unternehmer ist es zwingend erforderlich, sich zumindest zur Möglichkeit der Herausnahme des Unternehmensvermögens aus dem Zugewinnausgleich fachlich beraten zu lassen und einen Ehevertrag in Erwägung zu ziehen.
Jede Trennung oder Scheidung bedeutet einen tiefen Einschnitt in das bisherige Leben. Als Fachanwältin für Familienrecht berät Sie Frau Rechtsanwältin Annett Kleinert kompetent und einfühlsam in allen Gebieten des Familienrechts mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl. Ziel der Beratung ist es stets, Ihnen rechtlich in dieser belastenden Situation beizustehen und dabei individuelle Lösungen mit Ihnen zu erarbeiten, die Ihr Vermögen und ebenso Ihre familiären Beziehungen schützen, insbesondere im Abschluß einer Trennungs- und/oder Ehescheidungsfolgenvereinbarung.
Als Fachanwältin für Familienrecht unterstützt sie Sie natürlich auch im Rahmen der Scheidung beim Zugewinnausgleich sowie zu allen Unterhaltsfragen.
Erbrecht und Vorsorge
Sie möchten ein Testament oder einen Erbvertrag gestalten und sich vorab über alle wichtigen gesetzlichen Regelungen informieren? Gerne setzt sich Frau Rechtsanwältin Kleinert in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen zusammen und klärt Sie darüber hinaus über die gesetzliche oder vorweggenommene Erbfolge auf.
Neben der Erstellung eines Unternehmertestamentes gehört es auch zu einer verantwortungs-bewussten und zukunftsorientierten Nachfolgeplanung des Unternehmers sich Gedanken zur Gestaltung von Vorsorgeverfügungen, wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügungen zu machen. Frau Rechtsanwältin Kleinert unterstützt Sie bei der Fertigung derartiger Verfügungen oder Vollmachten.
Anwaltliche Beratung und Unterstützung zur Gestaltung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung bietet sie natürlich auch im privaten Bereich an.
Bei Erbauseinandersetzungen vertritt sie Sie außergerichtlich und vor Gericht, wie zum Beispiel bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
Bürozeiten:
Sollten Sie Interesse haben, können Sie für ein erstes Beratungsgespräch einen Termin unter der Rufnummer 0331-582 412 80 vereinbaren.