Mein Tätigkeitsschwerpunkt dreht sich rund um das Grundstücks- und Immobilienrecht. Insbesondere werde ich dabei im Wohnungseigentumsrecht sowie Mietrecht, Maklerrecht und Nachbarrecht tätig.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrecht berate ich WEG-Verwalter und Bauträger im Rahmen der Gestaltung von Teilungserklärungen und Verwalterverträgen, damit etwaige Haftungsrisiken weitgehend vermieden werden. Gerne berate ich auch begleitend, zum Beispiel bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und deren Durchführung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehme ich zudem die gerichtliche Vertretung der Gemeinschaft bei Beschlussanfechtungsklagen. Wohnungseigentümer berate ich vom Kauf der Immobilie bis hin zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von gefassten Beschlüssen und der Schlüssigkeit der Jahresabrechnung. Nachtürlich übernehme ich auch die gerichtliche Vertretung von Wohnungseigentümer in Beschlussanfechtungsklagen.
Im Bereich des Wohnraummietrechts bin ich Ihr Ansprechpartner für die Verhandlung, Gestaltung oder Überprüfung eines rechtssicheren und maßgeschneiderten Mietvertrags. Ich informiere Sie über Ihre daraus resultierenden Rechte und Pflichten und setze mich engagiert für Ihre Interessen ein, wenn es im Mietverhältnis zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommt. So vertrete ich Sie etwa bei Auseinandersetzungen über die Betriebskostenabrechnung, über durchzuführende Schönheitsreparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen, über Mietmängel, Mietminderungsansprüche oder Kautionszahlungen.
Ihr Anliegen betrifft das Gewerbemietrecht? Gerne berate ich Sie rund um Themen wie Miethöhe und Betriebskosten, erläutere Ihnen Vorgaben zur Betriebspflicht, zeige Ihnen mögliche Begründungs- und Verlängerungsoptionen auf oder beantworte Ihre Fragen zum Konkurrenzschutz. Wenden Sie sich darüber hinaus auch an mich, wenn Unklarheiten bezüglich des Ausschlusses von Rechten des Mieters bestehen oder wenn es Probleme im Hinblick auf die Rückzahlung der Mietsicherheit gibt.
Auf dem Gebiet des Maklerrechts werde ich für Ihre Rechte und Interessen bereits bei Anbahnung des Maklervertrags tätig. Ich erstelle, prüfe und optimiere Ihre Maklerverträge bei Wohnraummiete ebenso wie bei Gewerberaummiete oder beim Immobilienkauf. Des Weiteren zeige ich Ihre Möglichkeiten bei Mängeln auf und helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen – etwa auf Widerruf des Maklervertrags. Ich informiere Sie weiterhin über die Pflichten des Maklers, berate Sie eingehend rund um den Provisionsanspruchs sowie dessen Verwirkung.
Informieren Sie sich auch unter:www.recht-lehmann.de