Antwortdatum: 18.12.2024
Zeugen können bestätigen, dass der Erblasser testierfähig war (klar kommuniziert, geistig fit). So kann man späteren Anfechtungen wegen angeblicher Dementheit entgegenwirken. Ein notarielles Testament ist automatisch mit einer Prüfung der Geschäftsfähigkeit verbunden. Eigenhändig ohne Zeugen ist gültig, aber bei Bedenken zur Testierfähigkeit kann man ärztliche Gutachten, Zeitstempel oder eben Zeugen einsetzen.