Antwortdatum: 27.12.2024
Ja, auch für Touristen besteht in der Regel die Pflicht einer Reisekrankenversicherung mit ausreichender Deckung (mind. 30.000 Euro), die im Schengen-Raum gültig ist. Ohne Nachweis einer solchen Versicherung wird oft die Visumerteilung verweigert. So sollen Behandlungskosten gesichert sein, falls man erkrankt oder verunglückt.