Antwortdatum: 06.12.2024
Minderjährige Ausländer brauchen in der Regel die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, ggf. ein Sorgerechtsnachweis. Visum wird nur erteilt, wenn Betreuung und Unterhalt sichergestellt sind. Bei Ankunft ohne Eltern kann das Jugendamt eingeschaltet werden (unbegleiteter Minderjähriger). Besser vorher eine Gastfamilie oder Internat haben, damit es klar geregelt ist.