Benötigt ein Praktikant aus dem Nicht-EU-Ausland eine Arbeitserlaubnis? - Anwalte-de.com
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Benötigt ein Praktikant aus dem Nicht-EU-Ausland eine Arbeitserlaubnis?

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Frage vom Besucher

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14.11.2024

Ich mache ein sechsmonatiges unbezahltes Praktikum in Deutschland. Muss ich etwas beachten?

Website-Administration 15.11.2024
Antwortdatum: 15.11.2024

Auch unbezahlte Praktika gelten als Beschäftigung. Daher ist ein Aufenthaltstitel mit Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nötig, sofern es kein Pflichtpraktikum im Studium eines deutschen oder anerkannten Studiums ist. Für Freiwillige Praktika muss man eine Genehmigung (Visum oder Aufenthaltserlaubnis zu Praktikumszwecken) einholen. Das Verfahren läuft ähnlich wie bei einer Arbeitsaufnahme.

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