Antwortdatum: 06.12.2024
Aufgrund der Richtlinie (Massenzustrom) gilt in Deutschland § 24 AufenthG: ukrainische Staatsangehörige können ohne vorheriges Visum einreisen und erhalten beim örtlichen Ausländeramt einen vorübergehenden Schutz (Aufenthaltserlaubnis), der zunächst bis 4. März 2024 gilt. Sie müssen sich registrieren (Fiktionsbescheinigung), dann wird ein Aufenthaltstitel ausgestellt, der auch Zugang zu Arbeit und Sozialleistungen ermöglicht.