Antwortdatum: 15.01.2025
Ja, wie beim FSJ muss man ein passendes Visum/Aufenthaltstitel beantragen (§ 19e AufenthG). Man legt den Vertrag für das FÖJ vor und Nachweis der Finanzierung. Dann wird ein spezielles Visum für Freiwilligendienst ausgestellt. Man darf damit nur den entsprechenden Freiwilligendienst leisten, keine reguläre Arbeit.