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Besteht bei Musikinstrumenten über 100 Jahre alt ebenfalls ein Kulturgutschutz?

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Frage vom Besucher

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25.10.2024

Z.B. wertvolle Violinen?

Website-Administration 30.10.2024
Antwortdatum: 30.10.2024

Ja, alte und besonders bedeutende Musikinstrumente gelten ggf. als Kulturgut. Übersteigt ihr Marktwert und Alter bestimmte Schwellenwerte, könnten sie im Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingetragen werden. Dann ist eine Ausfuhr genehmigungspflichtig. Auch internationale Übereinkommen (CITES bei Elfenbeinanteilen) können greifen.

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