Antwortdatum: 12.01.2025
Sobald Sie in Ihrem Geschäft Musik öffentlich wiedergeben (Radio, Streaming etc.), ist das in der Regel eine 'öffentliche Wiedergabe', für die GEMA-Gebühren anfallen können. Das Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass Musiker und Komponisten eine Vergütung erhalten. Die GEMA verwaltet diese Rechte. Ob Sie ein Radio oder einen Streamingdienst nutzen, ist unerheblich, solange die Musik für Kunden hörbar ist. Die Gebühr richtet sich nach Faktoren wie Geschäftsfläche oder Besucherzahl. Sie sollten bei der GEMA die passende Lizenz beantragen. Geschieht das nicht, kann die GEMA eine Nachzahlung fordern oder sogar rechtliche Schritte einleiten.