Antwortdatum: 15.11.2024
Ein offener Kontozugriff ohne konkreten Verdacht ist nicht zulässig. Allerdings kann das Jobcenter beim automatisierten Datenabgleich Kontostammdaten (z.B. Kontonummern) erfragen, um Schwarzgeld zu verhindern. Bei Verdacht auf verschwiegenes Vermögen kann eine genauere Prüfung erfolgen. Antragsteller müssen ihr Vermögen angeben, sonst droht Leistungskürzung oder Rückforderung bei Falschangaben.