Antwortdatum: 12.01.2025
Ja, der Künstler muss zustimmen, da die Herstellung und Verbreitung von Vervielfältigungen sein Vervielfältigungsrecht berührt. Der Kauf eines Gemäldes verleiht kein Recht, Abzüge oder Faksimiles zu machen und zu vermarkten. Ohne Zustimmung könnte es eine Urheberrechtsverletzung sein. Der Urheber kann Unterlassung und Schadensersatz fordern.