Antwortdatum: 26.11.2024
Nach dem Nachbarrecht (Landesgesetze) muss der Eigentümer dafür sorgen, dass keine übermäßigen Störungen durch überhängende Äste oder eindringende Wurzeln entstehen. Man darf den Nachbarn auffordern, den Baum zu schneiden. Geschieht das nicht, hat man häufig ein Recht, den Überhang selbst zu beseitigen (nach Fristsetzung), ohne den Baum zu schädigen. Die genauen Regeln sind länderspezifisch.