Antwortdatum: 29.11.2024
Eine Zwangsteilnahme ist unzulässig, außer es ist objektiv nötig (z.B. Ausreisebestimmungen). Normalerweise sind Ausflüge oder Abendprogramme optional. Der Veranstalter kann kein Muss vorschreiben. Nur wenn die gesamte Reise eindeutig als Gruppenrundreise konzipiert ist, kann es zeitliche Abläufe geben, an die man sich halten sollte, um die Leistung zu nutzen. Zwang gibt es jedoch nicht.