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Darf der Reiseveranstalter mich zwingen, vor Ort an einer Veranstaltung teilzunehmen?

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Frage vom Besucher

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28.11.2024

Manchmal heißt es, bestimmte Ausflüge wären Pflicht. Ist das legal?

Website-Administration 29.11.2024
Antwortdatum: 29.11.2024

Eine Zwangsteilnahme ist unzulässig, außer es ist objektiv nötig (z.B. Ausreisebestimmungen). Normalerweise sind Ausflüge oder Abendprogramme optional. Der Veranstalter kann kein Muss vorschreiben. Nur wenn die gesamte Reise eindeutig als Gruppenrundreise konzipiert ist, kann es zeitliche Abläufe geben, an die man sich halten sollte, um die Leistung zu nutzen. Zwang gibt es jedoch nicht.

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