Antwortdatum: 10.11.2024
Sicherheitsmaßnahmen sind zwingend, es besteht kein Ermessen, sie 'einfach zu unterlassen'. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG), wenn es um Gesundheitsschutz geht. Verringert die Geschäftsleitung Sicherheitsstandards, ohne den BR einzubeziehen, wäre das rechtswidrig. Außerdem riskiert man Ordnungswidrigkeiten und Zivilhaftung bei Unfällen.