Antwortdatum: 21.11.2024
Enteignungen sind möglich, aber nur aus Gründen des Allgemeinwohls und gegen angemessene Entschädigung (§§ 85ff. BauGB). Bloßes Nicht-Bebauen begründet selten eine Enteignung. Meist liegen städtebauliche Projekte (z.B. Straßenbau, soziales Wohnprojekt) vor, oder ein Bebauungsplan, der das Grundstück benötigt. Eine Enteignung ist in Deutschland selten und erfordert strenge Voraussetzungen.