Antwortdatum: 24.10.2024
Kassenärztliche Zulassung setzt meist eine Praxis oder zumindest einen Vertragsarztsitz voraus. Bei Anstellung in einem MVZ (Medizinischen Versorgungszentrum) ist eine eigene Praxis nicht erforderlich. Man kann angestellt beim MVZ tätig sein. Die Kassenärztliche Vereinigung genehmigt solche Anstellungen. So muss der Arzt nicht selbst niedergelassen sein.