Darf ein Arzt ohne Zulassung privat abrechnen? - Anwalte-de.com

Darf ein Arzt ohne Zulassung privat abrechnen?

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Frage vom Besucher

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25.10.2024

Was ist mit ‚Heilpraktiker-Arzt‘?

Website-Administration 30.10.2024
Antwortdatum: 30.10.2024

Ein approbierter Arzt darf Privatpatienten behandeln und nach GOÄ abrechnen, auch ohne kassenärztliche Zulassung. Für Kassenabrechnung braucht er eine KV-Zulassung. Ein Heilpraktiker-Titel ist kein Ersatz für Approbation. Ein Arzt kann zusätzlich Heilpraktikerverfahren anwenden, aber ohne Kassenvergütung, es sei denn, es existieren spezielle Verträge.

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