Antwortdatum: 30.10.2024
Ein approbierter Arzt darf Privatpatienten behandeln und nach GOÄ abrechnen, auch ohne kassenärztliche Zulassung. Für Kassenabrechnung braucht er eine KV-Zulassung. Ein Heilpraktiker-Titel ist kein Ersatz für Approbation. Ein Arzt kann zusätzlich Heilpraktikerverfahren anwenden, aber ohne Kassenvergütung, es sei denn, es existieren spezielle Verträge.