Antwortdatum: 29.12.2024
Ja, kurzfristige geschäftliche Aktivitäten (Konferenzen, Messen, Vorträge) sind oft durch ein Schengen-Business-Visum (C) abgedeckt. Voraussetzung: keine Erwerbstätigkeit im Sinne einer Anstellung in Deutschland. Man darf Vorträge halten, Meetings führen. Dauert es länger oder es ist vergütete Arbeit, braucht man ggf. ein Arbeitsvisum. Bei Unklarheiten Konsulat befragen.