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Darf ein Drittstaatsangehöriger an Messen oder Konferenzen teilnehmen ohne Arbeitsvisum?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

Ich wurde als Redner eingeladen, es ist nur für 5 Tage.

Website-Administration 29.12.2024
Antwortdatum: 29.12.2024

Ja, kurzfristige geschäftliche Aktivitäten (Konferenzen, Messen, Vorträge) sind oft durch ein Schengen-Business-Visum (C) abgedeckt. Voraussetzung: keine Erwerbstätigkeit im Sinne einer Anstellung in Deutschland. Man darf Vorträge halten, Meetings führen. Dauert es länger oder es ist vergütete Arbeit, braucht man ggf. ein Arbeitsvisum. Bei Unklarheiten Konsulat befragen.

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