Antwortdatum: 17.01.2025
Im Gewerbemietrecht gilt zunächst, was der Vertrag regelt. Häufig ist dort vorgesehen, dass jede Untervermietung der Zustimmung des Vermieters bedarf. Ohne Zustimmung kann das ein vertragswidriger Gebrauch sein, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Gibt es keine Klausel, kann es sein, dass der Vermieter trotzdem zustimmen muss, wenn er nicht sachlich begründet ablehnen kann.