Antwortdatum: 14.11.2024
Grundsätzlich darf man 'Pommes frites' sagen, auch wenn sie vorfrittierte TK-Ware sind. Der Verbraucher erwartet aber Kartoffelstäbchen, die in Fett zubereitet werden. 'Backfrites' sind vorgebackene Sticks, die im Ofen erhitzt werden. Ob das eine Täuschung ist, hängt vom Verwendeten. Wer traditionell frittierte Pommes suggeriert, aber Ofenware liefert, kann gegen Täuschungsverbot verstoßen. Praxis: In der Gastronomie ist der Begriff 'Pommes frites' Standard, egal ob TK.