Antwortdatum: 15.11.2024
Schleichwerbung ist generell unzulässig. Sobald man auf Instagram, YouTube etc. einen Beitrag mit Produktdarstellung macht, muss man Werbung kennzeichnen, wenn man eine kommerzielle Absicht verfolgt, z.B. Kooperation oder Affiliate-Link. Selbst bei selbstgekauften Produkten kann Kennzeichnung nötig sein, wenn eine Werbepartnerschaft besteht. Reine Meinungsäußerung ohne Gegenleistung ist keine Werbung, aber die Grenze ist oft fließend.