Antwortdatum: 25.10.2024
Ja, man kann sein Vermögen an einen Minderjährigen vererben. Das Kind wird Erbe, allerdings vertreten durch gesetzliche Vertreter. Es kann über das Vermögen nicht frei verfügen, bis es volljährig ist. Das Nachlassgericht kann einen Ergänzungspfleger einsetzen, falls Interessenkonflikte mit den Eltern bestehen. Das Alter des Erben spielt für die Wirksamkeit der Erbeinsetzung keine Rolle.