Antwortdatum: 22.12.2024
Das Pauschalreiserecht erlaubt Preiserhöhungen nur unter engen Voraussetzungen und maximal bis 8 Prozent, wenn z.B. Steuern, Abgaben oder Treibstoffkosten gestiegen sind. Der Reisende muss mindestens 20 Tage vor Reisebeginn informiert werden und einen Beleg über die Berechnung erhalten. Übersteigt die Erhöhung 8 Prozent, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.