Antwortdatum: 06.01.2025
Ja, wenn der Insolvenzverwalter (oder in Eigenverwaltung die Geschäftsführung) es für sinnvoll hält, kann das Unternehmen neue Aufträge ausführen. Die daraus entstehenden Forderungen sind sog. Masseverbindlichkeiten, die vorrangig bezahlt werden. Ziel ist oft, den Geschäftsbetrieb fortzuführen, um bessere Quoten oder eine Sanierung zu erreichen.