Antwortdatum: 24.12.2024
Nein, nach Reiseende darf der Veranstalter keine neuen Gebühren fordern, wenn diese nicht vorher vereinbart waren. Alle Kosten müssen im Vertrag klar definiert sein. Nachträgliche Forderungen wegen interner Kalkulationsfehler sind unzulässig. Nur bei vorher vereinbarter Preisanpassungsklausel wegen bestimmter Kostenfaktoren (z.B. Treibstoffzuschlag) kann es zu Änderungen vor Reisebeginn kommen, aber nicht nachträglich.