Darf ein Vermieter einfach eine Videoüberwachung im Treppenhaus einbauen? - Anwalte-de.com
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Darf ein Vermieter einfach eine Videoüberwachung im Treppenhaus einbauen?

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Frage vom Besucher

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10.01.2025

Er sagt, es sei gegen Einbruch. Ich fühle mich beobachtet.

Website-Administration 11.01.2025
Antwortdatum: 11.01.2025

Eine ständige Videoüberwachung von Gemeinschaftsflächen ist datenschutzrechtlich bedenklich. Grundrechte auf Privatsphäre (Art. 2 Abs. 1 GG) sind zu wahren. Eine Überwachung darf nur angeordnet werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und keine milderen Mittel. Mieter können dagegen Einwendungen erheben oder gerichtlich dagegen vorgehen, falls es unverhältnismäßig ist.

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