Antwortdatum: 15.01.2025
Ja, man kann nach Erhalt des Ablehnungsbescheids eine Remonstration einlegen. Dies ist ein formloses Schreiben an die Botschaft, in dem man Gründe und neue Dokumente vorlegt. Wenn die Botschaft der Remonstration nicht folgt, kann man rechtlich vorgehen (Verwaltungsgericht Berlin). Remonstration muss in der im Bescheid genannten Frist erfolgen.