Antwortdatum: 23.11.2024
In vielen Bebauungsplänen gibt es Festsetzungen, dass Vorgärten offen zu halten sind, also keine hohen Einfriedungen. Man darf teils Zäune bis zu einer bestimmten Höhe (z.B. 1,0 m) errichten oder lebende Hecken. Wenn der Plan ein Verbot massiver Zäune enthält, muss man sich daran halten. Übertretungen können eine Ordnungswidrigkeit sein.