Darf ich das Grundstück einzäunen, wenn der Bebauungsplan ‚offene Bauweise‘ vorsieht? - Anwalte-de.com
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Darf ich das Grundstück einzäunen, wenn der Bebauungsplan ‚offene Bauweise‘ vorsieht?

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Frage vom Besucher

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20.11.2024

Unser Neubaugebiet hat ‚offene Vorgärten‘. Heißt das, ich darf keinen festen Zaun stellen?

Website-Administration 23.11.2024
Antwortdatum: 23.11.2024

In vielen Bebauungsplänen gibt es Festsetzungen, dass Vorgärten offen zu halten sind, also keine hohen Einfriedungen. Man darf teils Zäune bis zu einer bestimmten Höhe (z.B. 1,0 m) errichten oder lebende Hecken. Wenn der Plan ein Verbot massiver Zäune enthält, muss man sich daran halten. Übertretungen können eine Ordnungswidrigkeit sein.

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