Ich plane, für ein Jahr in mein Heimatland zu gehen. Verliere ich dann meinen deutschen Aufenthaltstitel?
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23.12.2024
Antwortdatum: 23.12.2024
In der Regel erlischt die Aufenthaltserlaubnis, wenn man sich mehr als sechs Monate am Stück im Ausland aufhält. Möchte man länger wegbleiben, sollte man vorab eine Genehmigung der Ausländerbehörde beantragen (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG). Ansonsten kann der Titel verfallen, wodurch man für eine Rückkehr neu beantragen müsste.
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Ich plane einen längeren Aufenthalt in Deutschland und habe gehört, dass es eine nationale Visumkategorie D gibt. Welche Unterlagen brauche ich bei der Botschaft?