Antwortdatum: 23.12.2024
In der Regel erlischt die Aufenthaltserlaubnis, wenn man sich mehr als sechs Monate am Stück im Ausland aufhält. Möchte man länger wegbleiben, sollte man vorab eine Genehmigung der Ausländerbehörde beantragen (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG). Ansonsten kann der Titel verfallen, wodurch man für eine Rückkehr neu beantragen müsste.