Antwortdatum: 31.10.2024
Grundsätzlich können Händler entscheiden, in welchen Gebinden und Mengen sie Ware anbieten. Sie dürfen also Verpackungseinheiten verkaufen und Kunden nicht ermöglichen, einzelne Stücke aufzuteilen. Anders sieht es aus, wenn Sie ein Produkt prinzipiell auch einzeln anbieten, es aber nur ab einer bestimmten Stückzahl verkaufen möchten, ohne dafür einen sachlichen Grund zu haben. Dies könnte als unfaire Geschäftspraktik gelten, wenn es Verbraucher unangemessen benachteiligt. Jedoch bleibt es Ihr gutes Recht, Verpackungseinheiten festzulegen und so Großabnahmen zu fördern. Wichtig ist eine transparente Preisauszeichnung mit Grundpreis, damit Verbraucher den tatsächlichen Kostenvergleich anstellen können.