Antwortdatum: 06.12.2024
Die Verwendung fremder Marken im unsichtbaren HTML-Metatags kann eine irreführende Beeinflussung von Suchmaschinen sein. Gerichte sehen es überwiegend als unlauter, da der Nutzer zu mir gelenkt wird, obwohl er nach einer anderen Marke suchte. Das ist ein Verstoß gegen §§ 5, 6 UWG. Man darf fremde Marken nur nutzen, wenn es sachlich und zulässig ist (z.B. Produktvergleiche), nicht aber heimlich für Traffic-Generierung.