Antwortdatum: 15.12.2024
Sobald ein Werk gemeinfrei ist (70 Jahre nach dem Tod des Urhebers), sind seine Inhalte frei nutzbar. Man darf es uneingeschränkt vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten und auch kommerziell verwerten. Es bedarf keiner Erlaubnis. Dennoch gilt: Wenn Sie eine Bearbeitung veröffentlichen, müssen Sie Kennzeichnungen beachten (etwa keinen falschen Urheber angeben). Urheberpersönlichkeitsrechte enden zwar, aber man sollte das Werk nicht verfälschen und dem Originalurheber ungeehrte Aussagen in den Mund legen. Ansonsten kann es keine Urheberrechtsverletzung mehr sein, weil der Schutz erloschen ist.