Antwortdatum: 06.12.2024
Ob ein Fernabsatzvertrag vorliegt, hängt davon ab, ob der Kaufvertrag bereits über Telefon oder Internet abgeschlossen wird. Reservieren Kunden nur unverbindlich und vollziehen den eigentlichen Kaufabschluss erst vor Ort, gilt kein Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Wenn sie hingegen online verbindlich kaufen und bezahlen, kann das ein Fernabsatzvertrag sein, der ein 14-tägiges Widerrufsrecht erlaubt. Sie sollten klarstellen, ob es sich um eine bloße Reservierung oder einen bindenden Abschluss handelt. Ebenso sollten Sie in Ihren AGB den Prozess beschreiben, damit Kunden wissen, wann und wie der Vertrag zustande kommt.