Antwortdatum: 23.12.2024
Für ein FSJ oder BFD (Bundesfreiwilligendienst) beantragt man eine besondere Aufenthaltserlaubnis zu Freiwilligendiensten. Es zählt nicht als reguläre Arbeit, trotzdem braucht man ein Visum/ Aufenthaltstitel nach § 19e AufenthG. Dieses Verfahren ist vereinfacht, es besteht kein regulärer Arbeitsvertrag, aber man erhält Taschengeld und kann bleiben, solange das FSJ läuft.