Ich lebe hier lange, habe nur einen Niederlassungstitel.
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01.11.2024
Antwortdatum: 01.11.2024
Ohne deutsche Staatsbürgerschaft kann man nicht an Bundestags- oder Landtagswahlen teilnehmen. EU-Bürger dürfen jedoch auf kommunaler Ebene und bei Europawahlen abstimmen, wenn sie in Deutschland wohnen. Nicht-EU-Ausländer haben kein Wahlrecht, können aber an Integrationsbeiräten lokal teilnehmen. Volles Wahlrecht erlangt man nur durch Einbürgerung.
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