Antwortdatum: 17.12.2024
Patentschriften sind öffentlich einsehbar, ihr Wortlaut kann man wissenschaftlich referieren. Das Zitatrecht gilt auch dafür, solange die Quelle klar genannt wird und es sich um eine notwendige Auseinandersetzung handelt. Patentrecht schützt die kommerzielle Verwertung einer Erfindung, nicht die Erwähnung in Textform. Wissenschaftliche Nutzung zur Erläuterung ist kein Problem, sofern Sie nicht die patentierte Technologie unautorisiert herstellen oder vermarkten.